Wer die Entwicklung der philosophischen Forschung der letzten zehn Jahre mit aufmerksamem Blicke verfolgte, dem konnte es nicht entgehen, dass in der Auffassung des Verhältnisses von Psychologie und Logik eine Wandlung eintrat oder sich wenigstens anbahnte. Anfangs hatte es den Anschein, als ob die Psychologie die Stellung einer ersten und herrschenden Disciplin erhalten sollte. Das Erkennen und Denken sind doch Bewusstseinsthatsachen und anderseits Voraussetzungen aller Wissenschaften und somit auch der Philosophie. Was lag näher, als die Wissenschaft von den Bewusstseinsthatsachen, die Psychologie, als grundlegende philosophische Disciplin zu betrachten, ja noch mehr, sie zur Grundlage aller Wissenschaften zu machen. Allmählich aber brach sich der Gedanke Bahn, dass vom Erkennen und Denken als Bewusstseinsthatsachen das Erkannte und Gedachte sorgfältig unterschieden werden müsse und dass die Untersuchung hierüber eher das Recht in Anspruch nehmen könne als Voraussetzung aller Wissenschaften und als grundlegende philosophische Disciplin zu gelten. So trat die Logik an die Stelle der Psychologie; sie nahm wieder, wie ehemals in der Philosophie, unter den philosophischen Disciplinen die erste Stelle ein. Aber Hand in Hand damit ging auch eine andere Auffassung der Logik. Man begnügte sich nicht mehr mit einer Behandlung der blossen Formen des Denkens, sondern Fragen, die den Inhalt des Denkens und Erkennens, das Gedachte und Erkannte betreffen, wurden in immer grösserer Zahl in die Logik hineingezogen. Die Logik wurde aus einer formalen Disciplin, zu der sie unter dem Einflusse Kants geworden war, in eine erkenntnistheoretische Disciplin umgestaltet. Das hatte seinen Grund nicht bloss in der Entwicklung der philosophischen Forschung, sondern wird auch durch die Natur der Sache gefordert.
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