Die Frage nach Einführung und Inhaltskontrolle von Ethikrichtlinien ist ein arbeitsrechtliches Querschnittsproblem, das viele Bereiche dieses Rechtsgebietes berührt. Die Untersuchung gliedert sich deswegen in vier Teile:
Teil A ist den Grundlagen gewidmet. Hier werden zunächst Begriff, Ursprünge und die Entwicklung der Ethikrichtlinie dargestellt (
3) und die Motive aufgezeigt, die den Arbeitgeber zu einer Einführung von Ethikrichtlinien bewegen (
4). Es folgt eine Analyse der typischen Regelungsinhalte gängiger Ethikrichtlinien (
5). Teil B beschäftigt sich mit den rechtlichen Gestaltungsinstrumenten, die das Arbeitsrecht zu einer verbindlichen Einführung von Ethikrichtlinien in das Arbeitsverhältnis bereithält. Zu diesem Zwecke werden die Möglichkeiten einer einseitigen (
6) und einer vertraglichen Einführung (
7), einer Einführung im Rahmen der Betriebsverfassung (
8) und schließlich die Möglichkeiten einer tarifvertraglichen Einführung (
9) aufgezeigt. Teil C widmet sich den jeweiligen inhaltlichen Grenzen der zur Verfügung stehenden Einführungsinstrumente. Ausgangspunkte sind die bei einer Einführung von Ethikrichtlinien zugrunde liegende Interessenlage der beteiligten Parteien (
11) sowie die Berücksichtigung der betroffenen Grundrechte (
12). Danach folgt eine ausführliche Betrachtung der im Rahmen einer Einführung von Ethikrichtlinien vorzunehmenden AGB-Kontrolle (
13). Es schließen sich Ausführungen zu den Grundsätzen einer Inhaltskontrolle von Ethikrichtlinien bei der Einführung durch Betriebsvereinbarung (
14), Direktionsrecht und Änderungskündigung (
15) sowie durch Tarifvertrag (
16) an. Teil D geht der Frage nach einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung von Ethikrichtlinien nach (
17). In Teil E schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse über Einführung und Inhaltskontrolle von Ethikrichtlinien einer zusammenfassenden Würdigung zugeführt.
Teil A ist den Grundlagen gewidmet. Hier werden zunächst Begriff, Ursprünge und die Entwicklung der Ethikrichtlinie dargestellt (
3) und die Motive aufgezeigt, die den Arbeitgeber zu einer Einführung von Ethikrichtlinien bewegen (
4). Es folgt eine Analyse der typischen Regelungsinhalte gängiger Ethikrichtlinien (
5). Teil B beschäftigt sich mit den rechtlichen Gestaltungsinstrumenten, die das Arbeitsrecht zu einer verbindlichen Einführung von Ethikrichtlinien in das Arbeitsverhältnis bereithält. Zu diesem Zwecke werden die Möglichkeiten einer einseitigen (
6) und einer vertraglichen Einführung (
7), einer Einführung im Rahmen der Betriebsverfassung (
8) und schließlich die Möglichkeiten einer tarifvertraglichen Einführung (
9) aufgezeigt. Teil C widmet sich den jeweiligen inhaltlichen Grenzen der zur Verfügung stehenden Einführungsinstrumente. Ausgangspunkte sind die bei einer Einführung von Ethikrichtlinien zugrunde liegende Interessenlage der beteiligten Parteien (
11) sowie die Berücksichtigung der betroffenen Grundrechte (
12). Danach folgt eine ausführliche Betrachtung der im Rahmen einer Einführung von Ethikrichtlinien vorzunehmenden AGB-Kontrolle (
13). Es schließen sich Ausführungen zu den Grundsätzen einer Inhaltskontrolle von Ethikrichtlinien bei der Einführung durch Betriebsvereinbarung (
14), Direktionsrecht und Änderungskündigung (
15) sowie durch Tarifvertrag (
16) an. Teil D geht der Frage nach einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung von Ethikrichtlinien nach (
17). In Teil E schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse über Einführung und Inhaltskontrolle von Ethikrichtlinien einer zusammenfassenden Würdigung zugeführt.