Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)Vollzitat: "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3515) geändert worden ist"Rechtsstand: 10. August 2021Inhalt:Erster Teil - Allgemeine VorschriftenErstes Kapitel - Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. GesetzesbegriffZweites Kapitel - Internationales PrivatrechtErster Abschnitt - Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt - Recht der natürlichen Personen und der RechtsgeschäfteDritter Abschnitt - FamilienrechtVierter Abschnitt - ErbrechtFünfter Abschnitt - Außervertragliche SchuldverhältnisseSechster Abschnitt - SachenrechtSiebter Abschnitt - Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen UnionDrittes Kapitel - Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Unionerworbenen NamensZweiter Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den ReichsgesetzenDritter Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den LandesgesetzenVierter Teil - ÜbergangsvorschriftenFünfter Teil - Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses EinführungsgesetzesSechster Teil - Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten GebietSiebter Teil - Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, InformationspflichtenAnlagen