Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Vergleich zu anderen Werkarten höhere Anforderungen in Form einer besonderen Gestaltungshöhe zu verlangen sind. Die Arbeit zeigt auf, weshalb dies aus einer Vielzahl von Gründen nicht geboten erscheint. Insbesondere lassen die europäischen Urheberrechtsentwicklungen mittlerweile durch eine Reihe von Richtlinien sowie durch neuere EuGH-Entscheidungen - beginnend mit Infopaq/DDF im Jahre 2009 - auf die Existenz eines einheitlichen europäischen Werkbegriffs schließen. Dieser gebietet…mehr
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Vergleich zu anderen Werkarten höhere Anforderungen in Form einer besonderen Gestaltungshöhe zu verlangen sind. Die Arbeit zeigt auf, weshalb dies aus einer Vielzahl von Gründen nicht geboten erscheint. Insbesondere lassen die europäischen Urheberrechtsentwicklungen mittlerweile durch eine Reihe von Richtlinien sowie durch neuere EuGH-Entscheidungen - beginnend mit Infopaq/DDF im Jahre 2009 - auf die Existenz eines einheitlichen europäischen Werkbegriffs schließen. Dieser gebietet es, für sämtliche Werkarten einheitliche, eher niedrige Schutzvoraussetzungen anzusetzen. Damit ist auch für Werke der angewandten Kunst keine erhöhte Gestaltungshöhe zu fordern.
Kathrin-Lena Kriesel studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der University of Sheffield (UK). Sie absolvierte zudem den Masterstudiengang Europawissenschaften in Berlin (M.E.S.). Sie promovierte an der Universität Münster und arbeitet als Rechtsanwältin und Justiziarin in Berlin.