Die Durchsetzung Europäischer Patente war über 40 Jahre geprägt von der Anwendung nationalen Rechts und der Zuständigkeit nationaler Gerichte. Dieser fragmentierte Rechtsschutz soll durch das Einheitliche Patentgericht und die Möglichkeit, Europäischen Patenten eine einheitliche Wirkung zu verleihen, überwunden werden. Jacob Carl zeigt, dass auch ohne die Verleihung einheitlicher Wirkung das Europäische Patent einen Einheitlichen Rechtsschutz vor dem Einheitlichen Patentgericht gewährleistet, der weitgehend dem des Einheitspatentes entspricht. Das EPGÜ verknüpft hierfür dasBündel voneinander unabhängiger Schutzrechtezu einem Netzwerk miteinander verbundener Schutzrechte.