Nicht nur das jedem Steuerbürger mittlerweile zum Begriff gewordene Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sowie das im Wesentlichen nur dem Fachmann bekannte Jahressteuergesetz 2008 haben das EStG an vielen Stellschrauben verändert und neue 'Zwischenböden' in das EStG eingezogen. Durch weitere sieben Gesetze hat das EStG zahlreiche Änderungen erfahren (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, sog. REIT-Gesetz, Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements, Altersvorsorgeförderungsgesetz, Landwirtschaftliches Sozialversicherungsmodernisierungsgesetz).
In materieller Hinsicht sind folgende Gesetzesänderungen besonders hervorzuheben:
Zinsschrankenregelung, § 4h EStG,
Neuregelung der GWG-Abschreibung, § 6 Abs. 2 EStG
Investitionsabzugsbetrag (bisher Ansparabschreibung), § 7g EStG
Versorgungsleistungen und Versorgungsausgleichszahlungen, § 10 EStG
Tarifbegünstigung für thesaurierte Gewinne, § 34a EStG
Kapitalertragsteuer-Abgeltung, §§ 20, 43 ff.
Als Stichpunkte aus der Rechtsprechung sind insbesondere zu nennen:
Tauschähnlicher Vorgang bei Sacheinlagen
Doppelte Haushaltsführung Alleinstehender
Privatnutzung von Dienstwagen mit Zuzahlungen
Einlage von Bodenschätzen
Entscheidungen zu § 12 EStG
Aus dem Bereich der Verwaltung ist insbesondere hinzuweisen auf die neuen Lohnsteuerrichtlinien sowie zahlreiche neue BMF-Schreiben.
Rezension:
"...Auch dieses Mal haben es die Kommentatoren des Schmidt zeitnah geschafft, die Antworten auf die Fragen zu geben, die der Gesetzgeber mit seinen Steueränderungen gestellt hat. (...) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kommentatoren des Schmidt mit der Neuauflage die hohen Erwartungen wieder erfüllt haben. Der Leser und Nutzer des Schmidt bekommt auf engstem Raum und vor allem zeitnah eine Kommentierung, die nichts zu wünschen übrig lässt. Es bleibt zu hoffen, dass die ständigen Klagen der Verfasser, wie sie sich durch sämtliche Vorworte der bisherigen Auflagen ziehen, letztlich Erfolg haben werden. Bis dahin jedoch gilt es festzuhalten, dass der Schmidt einmal mehr sich als ,Machete im Steuerdschungel' bewährt hat."
Richter am FG Dr. Peter Bilsdorfer, Saarbrücken, in: NJW, Heft 42, 2000 (zur 19. Aufl.)
"... Das Verdienst des vorzustellenden Kommentars ist es - nun schon zum neunzehnten Mal, eine geordnete und verläßliche Momentaufnahme des geltenden Einkommensteuerrechts zu bieten. (...) Infolgedessen wird man, wie in den Jahren zuvor, auch in den nächsten Jahren dankbar auf ,den Schmidt' zurückgreifen, und mit diesen verläßlichen Momentaufnahmen des Steuerrechts eine gewisse Kontinuität wahren.
In: Finanzrundschau 19/2000 (zur 19. Aufl.)
"Bei dem Werk handelt es sich um den schon legendären Kommentar von Prof. Dr. Ludwig Schmidt."
In: Steuer-Telex 33/00
"Der ,Schmidt', die jährliche Kommentierung des Einkommensteuergesetzes, ist mittlerweile eine unverzichtbare Konstante im schnellen Wechsel des Steuerrechts. (...) Entstanden ist damit ein absolut ins Detail gehendes Werk für den Veranlagungszeitraum 1999, das vor allem den Steuerberater, aber auch jedem mit dem Einkommensteuerrecht Befassten alle die Fragen beantwortet, die sich ihm in seiner täglichen praktischen Arbeit stellen."
In: RDW - Das Recht der Wirtschaft 20/00
"... Auch dieses Mal haben es die Kommentatoren des Schmidt zeitnah geschafft, die Antworten auf die Fragen zu geben, die der Gesetzgeber mit seinen Steueränderungen gestellt hat. (.. ) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kommentatoren des Schmidt mit der Neuauflage die hohen Erwartungen wieder erfüllt haben. Der Leser und Nutzer des Schmidt bekommt auf engstem Raum und vor allem zeitnah eine Kommentierung, die nichts zu wünschen übrig lässt. Es bleibt zu hoffen, dass die ständigen Klagen der Verfasser, wie sie sich durch sämtliche Vorworte der bisherigen Auflagen ziehen, letztlich Erfolg haben werden. Bis dahin jedoch gilt es festzuhalten, dass der Schmidt einmal mehr sich als ,Machete im Steuerdschungel' bewährt hat."
Richter am FG Dr. Peter Bilsdorfer, Saarbrücken, in: NJW, Heft 42, 2000 (zur 19. Aufl.)
"... Das Verdienst des vorzustellenden Kommentars ist es - nun schon zum neunzehnten Mal, eine geordnete und verläßliche Momentaufnahme des geltenden Einkommensteuerrechts zu bieten. (...) Infolgedessen wird man, wie in den Jahren zuvor, auch in den nächsten Jahren dankbar auf ,den Schmidt' zurückgreifen, und mit diesen verläßlichen Momentaufnahmen des Steuerrechts eine gewisse Kontinuität wahren.
In: Finanzrundschau 19/2000 (zur 19. Aufl.)
"Bei dem Werk handelt es sich um den schon legendären Kommentar von Prof. Dr. Ludwig Schmidt."
In: Steuer-Telex 33/00
"Der ,Schmidt', die jährliche Kommentierung des Einkommensteuergesetzes, ist mittlerweile eine unverzichtbare Konstante im schnellen Wechsel des Steuerrechts. (...) Entstanden ist damit ein absolut ins Detail gehendes Werk für den Veranlagungszeitraum 1999, das vor allem den Steuerberater, aber auch jedem mit dem Einkommensteuerrecht Befassten alle die Fragen beantwortet, die sich ihm in seiner täglichen praktischen Arbeit stellen."
In: RDW - Das Recht der Wirtschaft 20/00
"(...) Der Kraftakt, umfassend, aber dennoch prägnant und darüber hinaus aktuell zu sein, darf als gelungen angesehen werden. (...) Selbst bei einem jährlich erscheinenden Kommentar wie dem "Schmidt" ist dies in dieser Form nicht selbstverständlich. Bei der Vielzahl der Änderungen ist es für den Praktiker hilfreich, dass bei besonders "änderungsanfälligen" Paragrafen angegeben wurde, in welcher Gesetzesfassung er kommentiert wurde oder welche Fassung der jeweiligen Vorschrift ab welchem Veranlagungszeitraum gilt.
(...) Von einem Handkommentar wird in aller Regel keine allumfassende Problemlösung und "Verästelung bis ins Kleinste", sondern ein erster Problemlösungsansatz erwartet. Und das leistet der "Schmidt" in hervorragender Weise. Zumal die Autoren, die im "Schmidt" kommentieren, dank ihres Renommés und der zweifelsfreien Fachkompetenz, allgemein anerkannt sind, so dass ihre Meinung auch dann zählt, wenn sie nicht jede ihrer Äußerungen durch Fundstellen "bis zurück zum RFH" untermauern."
Dr. Claudia Ossola-Haring, in: Der Steuerberater 9/2001
"(...) Wer als Angehöriger des Beraterstandes, der Finanzverwaltung oder der Gerichtsbarkeit den "Schmidt" in der jeweils aktuellen Auflage zu Rate zieht, braucht den Vorwurf nicht zu fürchten, er habe Schrifttum und Rechtsprechung nicht im gebotenen Umfang ausgewertet."
In: GmbH-Steuerpraxis Ausgabe 6/2001
In materieller Hinsicht sind folgende Gesetzesänderungen besonders hervorzuheben:
Zinsschrankenregelung, § 4h EStG,
Neuregelung der GWG-Abschreibung, § 6 Abs. 2 EStG
Investitionsabzugsbetrag (bisher Ansparabschreibung), § 7g EStG
Versorgungsleistungen und Versorgungsausgleichszahlungen, § 10 EStG
Tarifbegünstigung für thesaurierte Gewinne, § 34a EStG
Kapitalertragsteuer-Abgeltung, §§ 20, 43 ff.
Als Stichpunkte aus der Rechtsprechung sind insbesondere zu nennen:
Tauschähnlicher Vorgang bei Sacheinlagen
Doppelte Haushaltsführung Alleinstehender
Privatnutzung von Dienstwagen mit Zuzahlungen
Einlage von Bodenschätzen
Entscheidungen zu § 12 EStG
Aus dem Bereich der Verwaltung ist insbesondere hinzuweisen auf die neuen Lohnsteuerrichtlinien sowie zahlreiche neue BMF-Schreiben.
Rezension:
"...Auch dieses Mal haben es die Kommentatoren des Schmidt zeitnah geschafft, die Antworten auf die Fragen zu geben, die der Gesetzgeber mit seinen Steueränderungen gestellt hat. (...) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kommentatoren des Schmidt mit der Neuauflage die hohen Erwartungen wieder erfüllt haben. Der Leser und Nutzer des Schmidt bekommt auf engstem Raum und vor allem zeitnah eine Kommentierung, die nichts zu wünschen übrig lässt. Es bleibt zu hoffen, dass die ständigen Klagen der Verfasser, wie sie sich durch sämtliche Vorworte der bisherigen Auflagen ziehen, letztlich Erfolg haben werden. Bis dahin jedoch gilt es festzuhalten, dass der Schmidt einmal mehr sich als ,Machete im Steuerdschungel' bewährt hat."
Richter am FG Dr. Peter Bilsdorfer, Saarbrücken, in: NJW, Heft 42, 2000 (zur 19. Aufl.)
"... Das Verdienst des vorzustellenden Kommentars ist es - nun schon zum neunzehnten Mal, eine geordnete und verläßliche Momentaufnahme des geltenden Einkommensteuerrechts zu bieten. (...) Infolgedessen wird man, wie in den Jahren zuvor, auch in den nächsten Jahren dankbar auf ,den Schmidt' zurückgreifen, und mit diesen verläßlichen Momentaufnahmen des Steuerrechts eine gewisse Kontinuität wahren.
In: Finanzrundschau 19/2000 (zur 19. Aufl.)
"Bei dem Werk handelt es sich um den schon legendären Kommentar von Prof. Dr. Ludwig Schmidt."
In: Steuer-Telex 33/00
"Der ,Schmidt', die jährliche Kommentierung des Einkommensteuergesetzes, ist mittlerweile eine unverzichtbare Konstante im schnellen Wechsel des Steuerrechts. (...) Entstanden ist damit ein absolut ins Detail gehendes Werk für den Veranlagungszeitraum 1999, das vor allem den Steuerberater, aber auch jedem mit dem Einkommensteuerrecht Befassten alle die Fragen beantwortet, die sich ihm in seiner täglichen praktischen Arbeit stellen."
In: RDW - Das Recht der Wirtschaft 20/00
"... Auch dieses Mal haben es die Kommentatoren des Schmidt zeitnah geschafft, die Antworten auf die Fragen zu geben, die der Gesetzgeber mit seinen Steueränderungen gestellt hat. (.. ) Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kommentatoren des Schmidt mit der Neuauflage die hohen Erwartungen wieder erfüllt haben. Der Leser und Nutzer des Schmidt bekommt auf engstem Raum und vor allem zeitnah eine Kommentierung, die nichts zu wünschen übrig lässt. Es bleibt zu hoffen, dass die ständigen Klagen der Verfasser, wie sie sich durch sämtliche Vorworte der bisherigen Auflagen ziehen, letztlich Erfolg haben werden. Bis dahin jedoch gilt es festzuhalten, dass der Schmidt einmal mehr sich als ,Machete im Steuerdschungel' bewährt hat."
Richter am FG Dr. Peter Bilsdorfer, Saarbrücken, in: NJW, Heft 42, 2000 (zur 19. Aufl.)
"... Das Verdienst des vorzustellenden Kommentars ist es - nun schon zum neunzehnten Mal, eine geordnete und verläßliche Momentaufnahme des geltenden Einkommensteuerrechts zu bieten. (...) Infolgedessen wird man, wie in den Jahren zuvor, auch in den nächsten Jahren dankbar auf ,den Schmidt' zurückgreifen, und mit diesen verläßlichen Momentaufnahmen des Steuerrechts eine gewisse Kontinuität wahren.
In: Finanzrundschau 19/2000 (zur 19. Aufl.)
"Bei dem Werk handelt es sich um den schon legendären Kommentar von Prof. Dr. Ludwig Schmidt."
In: Steuer-Telex 33/00
"Der ,Schmidt', die jährliche Kommentierung des Einkommensteuergesetzes, ist mittlerweile eine unverzichtbare Konstante im schnellen Wechsel des Steuerrechts. (...) Entstanden ist damit ein absolut ins Detail gehendes Werk für den Veranlagungszeitraum 1999, das vor allem den Steuerberater, aber auch jedem mit dem Einkommensteuerrecht Befassten alle die Fragen beantwortet, die sich ihm in seiner täglichen praktischen Arbeit stellen."
In: RDW - Das Recht der Wirtschaft 20/00
"(...) Der Kraftakt, umfassend, aber dennoch prägnant und darüber hinaus aktuell zu sein, darf als gelungen angesehen werden. (...) Selbst bei einem jährlich erscheinenden Kommentar wie dem "Schmidt" ist dies in dieser Form nicht selbstverständlich. Bei der Vielzahl der Änderungen ist es für den Praktiker hilfreich, dass bei besonders "änderungsanfälligen" Paragrafen angegeben wurde, in welcher Gesetzesfassung er kommentiert wurde oder welche Fassung der jeweiligen Vorschrift ab welchem Veranlagungszeitraum gilt.
(...) Von einem Handkommentar wird in aller Regel keine allumfassende Problemlösung und "Verästelung bis ins Kleinste", sondern ein erster Problemlösungsansatz erwartet. Und das leistet der "Schmidt" in hervorragender Weise. Zumal die Autoren, die im "Schmidt" kommentieren, dank ihres Renommés und der zweifelsfreien Fachkompetenz, allgemein anerkannt sind, so dass ihre Meinung auch dann zählt, wenn sie nicht jede ihrer Äußerungen durch Fundstellen "bis zurück zum RFH" untermauern."
Dr. Claudia Ossola-Haring, in: Der Steuerberater 9/2001
"(...) Wer als Angehöriger des Beraterstandes, der Finanzverwaltung oder der Gerichtsbarkeit den "Schmidt" in der jeweils aktuellen Auflage zu Rate zieht, braucht den Vorwurf nicht zu fürchten, er habe Schrifttum und Rechtsprechung nicht im gebotenen Umfang ausgewertet."
In: GmbH-Steuerpraxis Ausgabe 6/2001