Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Um die Insolvenz eines geschwächten Unternehmens abwenden und um dessen finanzielle Solidität und dessen Ertragsfähigkeit wiederherstellen zu können, gibt es unterschiedliche Sanierungsmöglichkeiten. Eine dieser Sanierungsmaßnahmen, die Gegenstand dieser Arbeit ist, sind Schuldenerlasse durch Gläubiger eines geschwächten Unternehmens, die zur Vermehrung des Betriebsvermögens führen.Der einkommensteuerliche Umgang der damit einhergehender Sanierungserträge weist eine über 90 Jahre alte Tradition auf. Im Juni 2017 antwortete der Gesetzgeber mit der Einführung des § 3a EStG und kodifizierte durch diese Neuregelung eine erneute Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen.Die damit realisierte Steuerbefreiung knüpft im Grundgedanken an § 3 Nr. 66 EStG a.F. an, beinhaltet allerdings auch komplexe Weisungen, die neben einer verpflichtenden Wahlrechtausübung auch den Untergang diverser Steuerminderungspositionen nach sich zieht. Hiermit verfolgt der Gesetzgeber den Willen, eine Doppelbegünstigung zu vermeiden und die Steuerbefreiung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Ob diese gesetzgeberische Ausgestaltung unverhältnismäßige Ausmaße angenommen hat, was der überwiegenden Beurteilung in der Literatur entsprechen würde, oder aber willkommene Richtigstellungen mit sich bringt und dem Steuerpflichtigen damit mehr Planungssicherheit einräumt, ist wesentliche Frage, die in dieser Arbeit gestellt, diskutiert und geklärt werden soll. Nach der einführenden Definition des Sanierungsbegriffs und dessen Abgrenzung von verwandten Begriffen, werden die Anwendungsbereiche der Sanierungsgewinnbesteuerung abgesteckt. Im Anschluss wird auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der aktuellen Gesetzeskodifizierung als erstes Kernelement eingegangen und werden insbesondere die kritischen Standpunkte im Rahmen der unternehmensbezogenen Sanierung gegenübergestellt und bewertet. Im zweiten Kernelement der Arbeit werden die kodifizierten Rechtsfolgen mit den unterschiedlichen aktuellen Standpunkten der Wissenschaft konfrontiert und noch ausführlicher als die Tatbestandsmerkmale diskutiert und beurteilt. Eine Zusammenfassung der Problembereiche und ein Ausblick bzgl. der zukünftigen Behandlung dieser Themen soll die Arbeit am Schluss thematisch abrunden.
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