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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule Münster, Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.EinleitungBei der steuerlichen Behandlung von Grundvermögen gibt es unterschiedliche Gestaltungs-möglichkeiten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Das Grundvermögen kann im Privatvermögen als eine reine Vermögensverwaltung gehalten werden und gehört dann zu den Überschusseinkunftsarten. Es kann aber auch im Betriebsvermögen gehalten werden und ist dann eine Gewinneinkunftsart. Diese…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule Münster, Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.EinleitungBei der steuerlichen Behandlung von Grundvermögen gibt es unterschiedliche Gestaltungs-möglichkeiten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Das Grundvermögen kann im Privatvermögen als eine reine Vermögensverwaltung gehalten werden und gehört dann zu den Überschusseinkunftsarten. Es kann aber auch im Betriebsvermögen gehalten werden und ist dann eine Gewinneinkunftsart. Diese Seminararbeit versucht den Unterschied zwischen einer gewerblichen Vermietung und einer Vermögensverwaltung darzustellen, da die Behandlung von Ferienwohnungen immer wieder ein Thema von Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung ist. Wobei der Schwerpunkt der Arbeit, liegt auf der Erläuterung der Totalgewinnanalyse seitens des Finanzamtes. Der Unterschied bei der dauer-haften Vermietung und Verpachtung von Immobilien und der von Ferienwohnung ist, das es bei der dauerhaften ein "Liebhaberei-Überprüfungsverbot" gibt. Daher fällt die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen regelmäßig ins Auge der Totalgewinnanalyse.Nach der Begriffserklärung erfolgt eine Analyse der dauerhaften und der nicht dauerhaften Vermietungstätigkeit, wobei auf die Behandlung vom Umsatzsteuerrecht und Gewerbesteuer-recht verzichtet wird. Zudem erfolgt keine einzelne Erklärung von verschiedenen Werbungs-kosten wie z.B. lineare oder degressive Abschreibungen. Abgegrenzt wurde auch von der Vermietung und Verpachtung von Objekten oder Immobilien, die rein Wohnzwecken dienen, jedoch wird indirekt auf diese eingegangen, da sich die Grundsätze für die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen aus den der zu Wohnzwecken dienenden, ergeben. Eben-falls geht die Seminararbeit nicht auf Mietkaufmodelle oder den Erwerb mit Rück- oder Ver-kaufsgarantie ein, diese werden lediglich zur Erläuterung erwähnt aber nicht eindeutig erklärt. Am Schluss geht die Arbeit auf die Unterschiede einer gewerblichen Vermietungstätigkeit und einer reinen Vermögensverwaltung ein. Dargelegt wird auch die Behandlung von Ver-mietungsobjekten in einer Freizeitanlage auf Grund eines aktuellen Themas.
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