Ein Standardwerk der Geschichtsschreibung des neunzehnten JahrhundertsGervinus in seinem Vorwort: »Außer einigen großen Gesichts- und Anhaltspunkten für die Beurteilung des Geistes der Geschichte neuerer Zeit wird man in diesen Bogen nichts Neues finden, und auch nicht erwarten. Sollen aus der Geschichte Gesetze abgeleitet werden, so dürfen sie nur aus dem Allbekannten, dem Angenommenen und Unwidersprechlichen hervorgehen. Nur dieses wird hier über den betreffenden Zeitraum in einer möglichst klaren Sichtung und Übersicht geboten. Das Wenige, was sich von Betrachtung anschließt, erwächst…mehr
Ein Standardwerk der Geschichtsschreibung des neunzehnten JahrhundertsGervinus in seinem Vorwort: »Außer einigen großen Gesichts- und Anhaltspunkten für die Beurteilung des Geistes der Geschichte neuerer Zeit wird man in diesen Bogen nichts Neues finden, und auch nicht erwarten. Sollen aus der Geschichte Gesetze abgeleitet werden, so dürfen sie nur aus dem Allbekannten, dem Angenommenen und Unwidersprechlichen hervorgehen. Nur dieses wird hier über den betreffenden Zeitraum in einer möglichst klaren Sichtung und Übersicht geboten. Das Wenige, was sich von Betrachtung anschließt, erwächst ungezwungen aus den geschichtlichen Hergängen selbst und ist frei von jedem Kunstwort eines Systems und frei von jedem Kunststück der Sophistik. Die Pflanze des Tatsächlichen, die hier in typisch-einfacher Gesetzlichkeit erscheint, wird hoffentlich gesund und unverstümmelt gefunden, und an der Blüte des Urteils, die hier und da in Knospen ansetzt, keine Spur einer Treibkunst entdeckt werden.«Der Text des vorliegenden Neusatzes folgt der vierten Auflage, Leipzig 1864, erschienen im Verlag Wilhelm Engelmann. Im wesentlichen blieb die erste Auflage von 1852 bis auf wenige Verbesserungen unverändert. Wir haben den Text auf der Grundlage der alten deutschen Rechtschreibung behutsam modernisierten, um das Verständnis und die Lesbarkeit des Textes für den heutigen Nutzer zu verbessern. Die Marginaltexte des Originals wurden kursiv über den jeweiligen Abschnitt gesetzt. Sperrungen wurden beibehalten.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Georg Gottfried Gervinus (1805-1871), deutscher Historiker und nationalliberaler Politiker, studierte von 1825 bis 1827 an der Universität Gießen, anschließend bis 1829 in Heidelberg Geschichte, Philologie und Philosophie. 1835 wurde er in Heidelberg zum Professor für Geschichte und Literatur berufen. 1836 wechselte er nach Göttingen. Dort wurde er jedoch bereits 1837 abgesetzt und des Landes verwiesen, da er als einer der Göttinger Sieben gegen die Aufhebung des hannoverschen Staatsgrundgesetzes durch den König protestiert hatte. Diese Tat erregte in der deutschen Öffentlichkeit großes Aufsehen. Im Anschluss daran reiste er mit seiner jungen Frau Victoria nach Italien. Zwischen 1835 und 1842 publizierte Gervinus sein Hauptwerk, die »Geschichte der deutschen Nationalliteratur«. 1844 nahm er in Heidelberg als Honorarprofessor seine akademische Tätigkeit wieder auf. Ab 1847 war er Herausgeber der liberal ausgerichteten »Deutschen Zeitung«. 1848 war Gervinus Mitglied des Vorparlaments, des Siebzehnerausschusses und Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung. 1853 wurde er wegen der politischen Grundtendenz seiner Publikationen vom Mannheimer Hofgericht zu zwei Monaten Festungshaft verurteilt und erneut aus dem Universitätsdienst entlassen. Dieses Urteil wurde jedoch kurz darauf vom Oberhofgericht in Mannheim für nichtig erklärt. Die Preußische Akademie der Wissenschaften nahm ihn 1845 als korrespondierendes und die Bayerische Akademie der Wissenschaften 1863 als auswärtiges Mitglied auf. An Gervinus' Biografie ist außergewöhnlich, dass er nicht wie viele deutsche Historiker seiner Zeit die unkritische Zustimmung zum Bismarckschen System mittrug.
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