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Ob Anwältin oder Journalist, ob Berater oder Ärztin: Alle Jahre wieder müssen Freiberufler und Selbstständige ihren Gewinn offenlegen. Wer dies mit der Einnahmen-Überschussrechnung tun kann, hat zwar ein paar Vorteile. Aber ganz leicht geht diese "einfache Buchführung" auch nicht. Dieser kompakte Ratgeber beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Einnahmen-Überschussrechnung, ganz egal, ob Sie Ihre Buchführung selbst machen oder einem Steuerberater übertragen:
> Welche steuerlichen Pflichten kommen auf Sie zu?
> Wie ist eine EinnahmenÜberschuss-rechnung aufgebaut?
> Wie können Sie Ihre Buchführung vorbereiten?
> Wie erfasst man die Belege richtig?
> Wie funktioniert die Sache mit der Umsatzsteuer?
> Welche Termine dürfen Sie nicht versäumen?
Darüber hinaus geben die Autoren zahlreiche nützliche Tipps zu Steuerfragen, die oft bei Freiberuflern auftauchen (z. B zum Arbeitszimmer). Und am Ende werden Sie die Einnahmen-Überschussrechnung nicht als eine lästige Pflicht ansehen, sondern als gute Gelegenheit, den Erfolg Ihres eigenen Tuns einmal im Jahr gründlich zu überprüfen. Machen Sie sich fit in Ihrer wichtigsten steuerlichen Angelegenheit - dann können Sie auch mit Steuerberater und Finanzamt souveräner umgehen.
Leseprobe:
Was bedeutet eigentlich „Buchführung“?
Zunächst einmal müssen Sie zwei Dinge voneinander trennen: die Gewinnermittlung und die Buchführung.
Die Gewinnermittlung wird jedes Jahr einmal fällig (nämlich am Ende des Geschäftsjahres). Hier wird – etwas vereinfacht gesagt – alles zusammengefasst, was im Laufe des Jahres Einnahmen und Ausgaben bzw. an Erlösen und Kosten zusammengekommen ist. Der Weg, wie man zu diesem Endergebnis kommt, ist die Buchführung. Wieder vereinfacht gesagt, bedeutet Buchführung: Alles, was in einem Unternehmen passiert und sich finanziell auswirkt, wird regelmäßig und das ganze Jahr über systematisch gesammelt und festgehalten. Früher zeichnete man diese „Geschäftsvorfälle“ in „Büchern“ auf, daher „Buchführung“. Heute erledigt man so etwas elektronisch mit einem Buchführungsprogramm. Für manchen besteht die „Buchhaltung“ auch einfach aus einem Karton oder Ablagesystem, mit dem alle Belege gesammelt werden. „Buchen“ nennt man den Vorgang der Aufzeichnung.
Ob Anwältin oder Journalist, ob Berater oder Ärztin: Alle Jahre wieder müssen Freiberufler und Selbstständige ihren Gewinn offenlegen. Wer dies mit der Einnahmen-Überschussrechnung tun kann, hat zwar ein paar Vorteile. Aber ganz leicht geht diese "einfache Buchführung" auch nicht. Dieser kompakte Ratgeber beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Einnahmen-Überschussrechnung, ganz egal, ob Sie Ihre Buchführung selbst machen oder einem Steuerberater übertragen:
> Welche steuerlichen Pflichten kommen auf Sie zu?
> Wie ist eine EinnahmenÜberschuss-rechnung aufgebaut?
> Wie können Sie Ihre Buchführung vorbereiten?
> Wie erfasst man die Belege richtig?
> Wie funktioniert die Sache mit der Umsatzsteuer?
> Welche Termine dürfen Sie nicht versäumen?
Darüber hinaus geben die Autoren zahlreiche nützliche Tipps zu Steuerfragen, die oft bei Freiberuflern auftauchen (z. B zum Arbeitszimmer). Und am Ende werden Sie die Einnahmen-Überschussrechnung nicht als eine lästige Pflicht ansehen, sondern als gute Gelegenheit, den Erfolg Ihres eigenen Tuns einmal im Jahr gründlich zu überprüfen. Machen Sie sich fit in Ihrer wichtigsten steuerlichen Angelegenheit - dann können Sie auch mit Steuerberater und Finanzamt souveräner umgehen.
Leseprobe:
Was bedeutet eigentlich „Buchführung“?
Zunächst einmal müssen Sie zwei Dinge voneinander trennen: die Gewinnermittlung und die Buchführung.
Die Gewinnermittlung wird jedes Jahr einmal fällig (nämlich am Ende des Geschäftsjahres). Hier wird – etwas vereinfacht gesagt – alles zusammengefasst, was im Laufe des Jahres Einnahmen und Ausgaben bzw. an Erlösen und Kosten zusammengekommen ist. Der Weg, wie man zu diesem Endergebnis kommt, ist die Buchführung. Wieder vereinfacht gesagt, bedeutet Buchführung: Alles, was in einem Unternehmen passiert und sich finanziell auswirkt, wird regelmäßig und das ganze Jahr über systematisch gesammelt und festgehalten. Früher zeichnete man diese „Geschäftsvorfälle“ in „Büchern“ auf, daher „Buchführung“. Heute erledigt man so etwas elektronisch mit einem Buchführungsprogramm. Für manchen besteht die „Buchhaltung“ auch einfach aus einem Karton oder Ablagesystem, mit dem alle Belege gesammelt werden. „Buchen“ nennt man den Vorgang der Aufzeichnung.