Das Einkommensteuerrecht basiert auf der gesetzgeberischen Grundentscheidung, die steuerliche Bemessungsgrundlage am Ergebnis freier wirtschaftlicher Dispositionen zu orientieren. Grundsätzlich obliegt es dem Steuerpflichtigen zu beurteilen, ob Aufwendungen zur Förderung seiner Erwerbstätigkeit erforderlich und angemessen sind. Fraglich ist aber, ob das auch dann gelten kann, wenn auf Einnahmen verzichtet wird und gleichzeitig hohe Erwerbsaufwendungen in Abzug gebracht werden sollen. Der Autor untersucht zunächst grundlegend Bedeutung und Folgen eines Einnahmeverzichts im System des Einkommensteuerrechts.
21 Abs. 2 EStG weicht im Fall einer verbilligten Wohnungsüberlassung von allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen ab. Erläutert und kritisch hinterfragt wird die einschränkende Auslegung durch die Rechtsprechung. Geprüft wird schließlich die Verfassungsmäßigkeit der Regelung.
21 Abs. 2 EStG weicht im Fall einer verbilligten Wohnungsüberlassung von allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen ab. Erläutert und kritisch hinterfragt wird die einschränkende Auslegung durch die Rechtsprechung. Geprüft wird schließlich die Verfassungsmäßigkeit der Regelung.