Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Leipzig (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar: Das Bundesverfassungsgericht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Urteil vom 12. Juli 1994 hat das Bundesverfassungsgericht der deutschen Politik einen weiten verfassungsrechtlichen Rahmen für den Einsatz deutscher Soldaten über die Landes- und Bündnisverteidigung hinaus eröffnet. Nun war auch nach dem Grundgesetz der Weg frei für eine Vielfalt unterschiedlicher Einsätze der Bundeswehr in den Systemen kollektiver Sicherheit, denen die Bundesrepublik angehört. Das oberste Ziel bisheriger und zukünftiger Einsätze, ist die Sicherung einer dauerhaften und gerechten Friedensordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt, insbesondere basierend auf Art. 24 Abs. 2 GG. Die Verantwortung für diese politischen Entscheidungsprozesse liegt dabei auch weiterhin bei Bundesregierung und Bundestag und nicht bei den jeweiligen Bündnissystemen.In der nachfolgenden Darstellung werde ich die verfassungsrechtliche Diskussion wiedergeben, die verschiedenen Klagepunkte der Antragsteller in den vier Organstreitverfahren erläutern, sowie die wesentlichen Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nennen.Im Schlussteil komme ich auf die Folgen des Urteils für die deutsche Außenpolitik, insbesondere im Kontext der aktuellen Sicherheitspolitischen Lage im Angesicht des "Anti-Terror-Krieges" zu sprechen.
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