Die Errichtung und Existenz eines Wohlfahrtsstaats gilt als eine Bedingung für die Stabilität eines politischen Systems (z. B. Wilensky 1975: 119, King 1983: 22). Diese weit verbreitete Annahme geht sicherlich zu einem nicht unwesentlichen Teil auf die Entstehungsbedingungen des Wohlfahrtsstaats zurück. Die Einführung der Sozialgesetzgebung in Deutschland durch Bismarck am Ende des 19. Jahrhun derts, die als Beginn des modemen Wohlfahrtsstaats angesehen wird, erfolgte mit dem Ziel der Stabilisierung der Herrschaftsordnung (Alber 1982: 133, King 1983: 13-14), und dieses Ziel wurde zumindest mittelfristig erreicht. Der Annahme der Relevanz des Wohlfahrtsstaats für die Stabilität eines politisChen Systems liegt die Vorstellung zugrunde, daß der Wohlfahrtsstaat eine besondere legitimatorische Bedeutung besitzt und sich vermittelt über die Legitimität des politischen Systems auf dessen Stabilität auswirkt. Wenn aber die Legitimität vor allem eine Determi nante der Stabilität demokratischer politischer Systeme ist, weil die Demokratie in besonderem Maße von der freiwilligen Zustimmung ihrer Bürger abhängig ist (Unz 1978: 16-23, Kaase 1986: 101), dann ist davon auszugehen, daß der Wohl fahrtsstaat vor allem eine Voraussetzung für die Stabilität demokratischer politi scher Systeme ist, wie das von verschiedenen Autoren formuliert worden ist (Offe 1987: 508, Kaase 1989: 210). Seit Mitte der 70er Jahre ist verstärkt und dauerhaft in Politik, Wissenschaft und Medien von einer Krise des Wohlfahrtsstaats die Rede. Anlaß für diese Diskussion war das sinkende Wirtschaftswachstum, das die finanziellen Ressourcen des Wohl fahrtsstaats reduziert und gleichzeitig, vor allem aufgrund steigender Ar beitslosigkeit, seinen Finanzbedarf erhöht hat.
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