Die Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes kann gerade dadurch hervorgehoben werden, dass oftmals auch trotz funktionierender Rechtspflege eine gerichtliche Hilfe im ordentlichen Verfahren zu spät kommen kann. Einstweilige Verfügungen sind heute nicht mehr aus dem Inventar der Rechtsschutzmittel wegzudenken. Gerade deshalb wurde über die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Schiedsgerichte einstweilige Maßnahmen erlassen dürfen seit längerer Zeit diskutiert. Durch das SchiedsRÄG 2006 wurde nun auch in Österreich die Möglichkeit geschaffen, dass Schiedsgerichte vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen können. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die durch das SchiedsRÄG 2006 geschaffenen Bestimmungen bezüglich der Erlassung eben dieser Maßnahmen zu untersuchen. Des Weiteren wird auf einstweilige Verfügungen der ordentlichen Gerichte, einstweilige Maßnahmen in Deutschland, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Maßnahmen und auf die freezing injunction, einem inGroßbritannien geschaffenen Rechtsbehelf des einstweiligen Rechtsschutzes, eingegangen.