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Einstweiliger Rechtsschutz muss einerseits schnell und effektiv und andererseits genau sein. Im GmbH-Recht ist diese Gratwanderung besonders ausgeprägt. Hier führen Eilrechtsschutzmaßnahmen schnell zu weitreichenden Folgen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.
Die Arbeit untersucht dieses Spannungsverhältnis anhand aktueller Beispiele: Das Informationsrecht des Gesellschafters (§ 51a GmbHG), die Gesellschafterbeschlussfassung, die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund (§ 38 Abs. 2 GmbHG) und die Gesellschafterliste (§ 16 GmbHG). Die Untersuchung widmet sich den…mehr

Produktbeschreibung
Einstweiliger Rechtsschutz muss einerseits schnell und effektiv und andererseits genau sein. Im GmbH-Recht ist diese Gratwanderung besonders ausgeprägt. Hier führen Eilrechtsschutzmaßnahmen schnell zu weitreichenden Folgen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.

Die Arbeit untersucht dieses Spannungsverhältnis anhand aktueller Beispiele: Das Informationsrecht des Gesellschafters (§ 51a GmbHG), die Gesellschafterbeschlussfassung, die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund (§ 38 Abs. 2 GmbHG) und die Gesellschafterliste (§ 16 GmbHG). Die Untersuchung widmet sich den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen in diesen Gebieten einstweiliger Rechtsschutz möglich ist. Ferner analysiert sie, welche Risiken durch das summarische Verfahren drohen und wie ihnen begegnet werden kann. Auf dieser Grundlage werden sodann Schlüsse für den einstweiligen Rechtsschutz im GmbH-Recht im Allgemeinen gezogen.
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Autorenporträt
Tim Gühring studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Das 1. Staatsexamen legte er 2013 ab. Das Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart beendete er 2015 mit dem 2. Staatsexamen. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Jan Schürnbrand) und am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht (Prof. Dr. Hermann Reichold) in Tübingen tätig. Seit 2018 arbeitet er als Rechtsanwalt in Stuttgart. Im Wintersemester 2020/2021 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert.