Obwohl die Bundesrepublik Deutschland regierungsamtlich kein Einwanderungsland ist, läßt sie die Einwanderung von ausländischen Flüchtlingen, Aussiedlern, Familienangehörigen ehemaliger Gastarbeiter, sowie EG-Angehörigen zu.
Der Rechtsstatus der Einwanderergruppen ist völlig unterschiedlich und z.T. gegensätzlich. Aussiedlern werden Eingliederungshilfen gewährt, während andere Einwanderer keine Hilfe erhalten, sondern rechtlich und gesellschaftlich benachteiligt werden. Insbesondere der Gastarbeiterstatus sondert von der übrigen Bevölkerung ab. Dies provoziert Fremdenfeindlichkeit bei der einheimischen Bevölkerung und Abkapselung bei den Einwanderern. Ein Teil der Gewalt zwischen Deutschen und "Inländern ohne deutsche Staatsangehörigkeit" ist Folge der Ausgrenzung im Inland.
Vorgeschlagen wird eine alle Einwanderer umfassende Politik, welche die Interessen der deutschen Bevölkerung berücksichtigt und die Eingliederung der Einwanderer bei kultureller Vielfalt anstrebt. Die Erfahrungen anderer Länder sind Beispiel und Vorbild. Besonders untersucht werden verfassungs- und völkerrechtliche Fragen des Multikulturalismus und der gesellschaftlichen Gleichstellung von Einwanderern.
Der Rechtsstatus der Einwanderergruppen ist völlig unterschiedlich und z.T. gegensätzlich. Aussiedlern werden Eingliederungshilfen gewährt, während andere Einwanderer keine Hilfe erhalten, sondern rechtlich und gesellschaftlich benachteiligt werden. Insbesondere der Gastarbeiterstatus sondert von der übrigen Bevölkerung ab. Dies provoziert Fremdenfeindlichkeit bei der einheimischen Bevölkerung und Abkapselung bei den Einwanderern. Ein Teil der Gewalt zwischen Deutschen und "Inländern ohne deutsche Staatsangehörigkeit" ist Folge der Ausgrenzung im Inland.
Vorgeschlagen wird eine alle Einwanderer umfassende Politik, welche die Interessen der deutschen Bevölkerung berücksichtigt und die Eingliederung der Einwanderer bei kultureller Vielfalt anstrebt. Die Erfahrungen anderer Länder sind Beispiel und Vorbild. Besonders untersucht werden verfassungs- und völkerrechtliche Fragen des Multikulturalismus und der gesellschaftlichen Gleichstellung von Einwanderern.