Demokratische Territorialstaaten besitzen die Souveränität, über die Verteilung ihrer Mitgliedschaftsrechte unilateral zu entscheiden. Damit werden jedoch nicht nur ihre Mitglieder, sondern auch alle Nicht-Mitglieder durch demokratisch verabschiedete Mitgliedschaftsnormen adressiert. Diese Untersuchung erörtert, ob unilaterale Einwanderungsbeschränkungen ein Demokratiedefizit darstellen und argumentiert dafür, dass dies zutrifft, sofern demokratische Territorialstaaten entweder faktische Mitglieder mit sozialen oder ortsabhängigen Bindungen zu dem politischen Kollektiv oder geographischen Territorium exkludieren oder aber eine egalitaristische Verteilungsstruktur territorialer Rechte verletzen. Hierdurch versucht diese Arbeit, einen Beitrag zu leisten, demokratietheoretische und territorialrechtliche Ansätze miteinander zu verknüpfen und nicht nur die politischen, sondern auch territorialrechtlichen Externalitäten staatlicher Ausschlussrechte in einer globalisierten Welt zu reflektieren.
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