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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2005 im Fachbereich AdA Gesundheit / Medizin / Sport / Soziales, Note: sehr gut, , Veranstaltung: Ausbildung zum Lehrrettungsassistenten, Sprache: Deutsch, Abstract: I n h a l t s v e r z e i c h n i s1.: Analyse und Aufbereitung des Themas1.1.: Begründung des Themas1.2.: Vorstellung des Auszubildenden1.3.: Äußere Rahmenbedingungen2.: Lernzielbestimmung und Lernzielbereiche2.1.: Richtlernziel2.2.: Groblernziel2.3.: Feinlernziel2.3.1.: Kognitiver Lernzielbereich2.3.2.: Psychomotorischer Bereich2.3.3.: Affektiver Lernzielbereich2.4: Führungs- /…mehr

Produktbeschreibung
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2005 im Fachbereich AdA Gesundheit / Medizin / Sport / Soziales, Note: sehr gut, , Veranstaltung: Ausbildung zum Lehrrettungsassistenten, Sprache: Deutsch, Abstract: I n h a l t s v e r z e i c h n i s1.: Analyse und Aufbereitung des Themas1.1.: Begründung des Themas1.2.: Vorstellung des Auszubildenden1.3.: Äußere Rahmenbedingungen2.: Lernzielbestimmung und Lernzielbereiche2.1.: Richtlernziel2.2.: Groblernziel2.3.: Feinlernziel2.3.1.: Kognitiver Lernzielbereich2.3.2.: Psychomotorischer Bereich2.3.3.: Affektiver Lernzielbereich2.4: Führungs- / Erziehungsstil3.: Ausbildungsmethode3.1.: Methodenauswahl / Begründung3.2.: Umsetzung der Methode4.: Einsatz didaktischer und pädagogischer Prinzipien4.1.: Didaktische Lernprinzipien4.2.: Pädagogische Lernprinzipien5.: Dauer der Unterweisung6.: Zeitlicher Ablauf (Schema)7.: Lernerfolgskontrolle8.: Quellenverzeichnis1.: Analyse und Aufbereitung des Themas1.1.: Begründung des Themas:Fundierte Kenntnisse und der sichere Umgang mit Medizinprodukten sind für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst elementar. Im Vordergrund stehen die Sicherheit des Patienten, von Dritten und des Anwenders selbst. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich u.a. aus dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV).Im Rettungsdienstbereich Musterstadt werden Praktikanten und Auszubildende frühzeitig mit diesen Anforderungen vertraut gemacht und dementsprechend in den Umgang mit Medizinprodukten eingewiesen. Die Lehrrettungsassistenten wurden von den jeweiligen Medizinproduktherstellern eingewiesen, so dass sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vollwertige Anwendereinweisungen in den Umgang mit Medizinprodukten durchführen und dokumentieren dürfen. Die Dokumentation erfolgt obligatorisch neben dem Eintrag im Medizinproduktebuch auch im Berichtsheft des Auszubildenden.Die Einweisungen in den Umgang mit Medizinproduktenwerden den Praktikanten im Rahmen ihrer 50-stündigen Fortbildungspflicht als Fortbildungsstunden bestätigt.
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