Die Arbeit setzt die Institutionen Einwilligung und Richtervorbehalt in Zusammenhang. Dies geschieht am Beispiel ihres Zusammentreffens bei der molekulargenetischen Untersuchung und Speicherung der Gendaten gemäß
81 g StPO. Es wird zunächst untersucht, unter welchen Voraussetzungen überhaupt eine Einwilligung als Legitimationsgrundlage staatlicher Eingriffe dienen kann. Hierbei wird auch Stellung zu der Frage bezogen, inwieweit der Staat den Einzelnen paternalistisch vor seinen eigenen Entscheidungen schützen kann. Sodann wird der Richtervorbehalt angesichts der gewonnenen Ergebnisse auf seine (individuellen oder auch überindividuellen?) Funktionen untersucht. Schließlich kommt es zu der Beantwortung der Frage, ob die Einwilligung den Richtervorbehalt bei
81 g StPO ersetzen kann.
81 g StPO. Es wird zunächst untersucht, unter welchen Voraussetzungen überhaupt eine Einwilligung als Legitimationsgrundlage staatlicher Eingriffe dienen kann. Hierbei wird auch Stellung zu der Frage bezogen, inwieweit der Staat den Einzelnen paternalistisch vor seinen eigenen Entscheidungen schützen kann. Sodann wird der Richtervorbehalt angesichts der gewonnenen Ergebnisse auf seine (individuellen oder auch überindividuellen?) Funktionen untersucht. Schließlich kommt es zu der Beantwortung der Frage, ob die Einwilligung den Richtervorbehalt bei
81 g StPO ersetzen kann.