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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Politikwissenschaftliches Institut), 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Der Länderfinanzausgleich ist schon seit einiger Zeit umstritten, was erst wieder bewiesen durch das Klagen der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Insbesondere der zu hohe Nivellierungsansatz ist für die zahlenden Länder ein Problem. Dabei wurde allerdings ein Versuch unternommen, das im Jahr 2005 zu verändern,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Politikwissenschaftliches Institut), 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Der Länderfinanzausgleich ist schon seit einiger Zeit umstritten, was erst wieder bewiesen durch das Klagen der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Insbesondere der zu hohe Nivellierungsansatz ist für die zahlenden Länder ein Problem. Dabei wurde allerdings ein Versuch unternommen, das im Jahr 2005 zu verändern, da die Höhe des zu leistenden Ausgleiches deutlich gesenkt wurde. Auch die Tatsache, dass mit Bayern erst ein einziges Land von einem Empfängerland zu einem Geberland wurde, trägt sicherlich nicht zur allgemeinen Akzeptanz des Länderfinanzausgleiches bei. Dass der Länderfinanzausgleich zusätzlich noch durch die neuen Bundesländer zu Beginn der 90er. Jahre vor Probleme gestellt wurde, ist ein weiterer negativer Aspekt. Für einige Jahre konnten die neuen Bundesländer überhaupt nicht in den Länderfinanzausgleich eingegliedert werden. Ansonsten wären die anderen Länder klar überfordert gewesen. Erst ab dem 1.1.1995 konnten die neuen Länder vollständig eingegliedert werden. Der Länderfinanzausgleich ist ein besonders umstrittener Punkt in der deutschen Gesetzgebung. Dies sieht man vor allem an der Häufigkeit in der das Bundesverfassungsgericht zur Klärung gebeten wird. So wurde es schon 1986 und 1992 angerufen. Zuletzt hat das Gericht im November 1999 in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass spätestens im Jahr 2005 ein reformierter Finanzausgleich in Kraft treten muss.
2005 trat dann auch ein neuer Finanzaugleich in Kraft, doch ein besonders umstrittener Punkt blieb unverändert: Die Einwohnerveredelung der Stadtstaaten.
Zunächst möchte ich eine allgemeine Erklärung gegeben werden was denn die Einwohnerveredelung eigentlich ist. Stadtstaaten haben aus verschiedenen Gründen, wie z.B. einem hohen Einpendleranteil, hohen Sozialausgaben und ähnlichen Problemen einen erhöhten Finanzbedarf pro Einwohner. Um den Mehrbedarf zu berücksichtigen wird der Veredelungsfaktor je Einwohner genutzt, das heißt ein Einwohner zählt in den Stadtstaaten de facto mehr.
Der Faktor beträgt 1,35 was von den Kritikern sehr verschieden gewertet wird, hier nachdem aus welchem Blickpunkt das Thema gesehen wird. So halten die Stadtstaaten eine Einwohnerwertung von mindestens 1,5-1,65 für dringend notwendig, um ihre Existenz als gesichert anzusehen.
Im Gegensatz hierzu sehen die Geberländer, stellvertretend sind hier Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu nennen, den Beitrag als viel zu hoch an. Eine hierzu von den Regierungen der beiden Länder in Auftrag gegebene Studie des IFO-Institutes hat einen Faktor von 1,10 bis 1,20 als realistisch errechnet, was allerdings auch schon wieder Gegner hervorbringt, welche behaupten, dass mit falschen Vergleichsdaten gerechnet wurde.
Es scheint hier also durchaus noch Bedarf zur Klärung zu bestehen, deshalb möchte ich mich in meiner Hausarbeit mit diesem Thema beschäftigen. Zunächst ist sicherlich zu erläutern, was genau der Länderfinanzausgleich ist, damit der Einwohnerveredelungsanteil überhaupt erläutert werden kann
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