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Dieser Kommentar erschien in 2. Auflage letztmals im Jahr 1996. Seither hat die Gesetzgebung über den Arbeitsvertrag zahlreiche Änderungen erfahren. Gleichzeitig ist die arbeitsrechtliche Judikatur und Literatur erheblich angewachsen. Das alles bedingte eine vollständige Neubearbeitung des Werkes. In der Darstellung und Würdigung der Rechtsprechung liegt weiterhin das Schwergewicht des Kommentars. Er soll vor allem ein handliches Arbeitsinstrument für die arbeitsrechtlichen Praktiker sein, ist aber gleichermassen für Juristen wie Nichtjuristen geschrieben. Die Benutzung wird erleichtert durch…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Kommentar erschien in 2. Auflage letztmals im Jahr 1996. Seither hat die Gesetzgebung über den Arbeitsvertrag zahlreiche Änderungen erfahren. Gleichzeitig ist die arbeitsrechtliche Judikatur und Literatur erheblich angewachsen. Das alles bedingte eine vollständige Neubearbeitung des Werkes. In der Darstellung und Würdigung der Rechtsprechung liegt weiterhin das Schwergewicht des Kommentars. Er soll vor allem ein handliches Arbeitsinstrument für die arbeitsrechtlichen Praktiker sein, ist aber gleichermassen für Juristen wie Nichtjuristen geschrieben. Die Benutzung wird erleichtert durch ein reiches Sachregister und speziell durch fortlaufende Stichworte am Rand des Kommentartextes. Zur Neuauflage Die 3. Auflage basiert auf dem Stand der Gesetzgebung im Jahr 2014, wobei neben dem OR über den Arbeitsvertrag auch andere Gesetze von arbeitsrechtlicher Bedeutung (Arbeitsgesetz, Gleichstellungsgesetz, Datenschutzgesetz, Sozialversicherungsgesetzgebung, insb. über die berufliche Vorsorge) in die Kommentierung einbezogen sind. Die jüngsten, per 1.1.2014 in Kraft getretenen Gesetzesrevisionen über den Betriebsübergang bei Insolvenz, die Sozialplanpflicht und die Vergütungen für Manager sind in den Kommentar eingearbeitet. Einen Schwerpunkt der Neubearbeitung bildet ferner, nach der Aufhebung von Art. 343 OR, der arbeitsrechtliche Prozess nach der neuen am 1.1.2011 in Kraft getretenen ZPO. Die relevante Judikatur der kantonalen Gerichte und des Bundesgerichts, namentlich die im JAR und in der ARV sowie in der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide publizierten Urteile, wurden bis zum Jahr 2014 aufgearbeitet. Die Lehre ist ebenfalls bis 2014 berücksichtigt, wobei die Auseinandersetzung mit ihr sich grundsätzlich auf die arbeitsrechtliche Standardliteratur konzentriert, Monografien und Aufsätze werden nur ausnahmsweise zitiert.