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Das Verhältnis von Einzelfall und Norm stellt seit der griechischen Antike eine zentrale Problemfrage der Rechtsphilosophie dar. Der Begriff der Billigkeit (gr. 'epieíkeia', lat. 'aequitas') verkörpert den Versuch der rechtsmethodischen Beantwortung dieser Problemfrage. Die heterogenen billigkeitsphilosophischen und -theologischen Traditionslinien aus Antike und Mittelalter kulminieren in den verschiedenartig ausdifferenzierten Billigkeitsverständnissen der Frühen Neuzeit. Die mit dieser Schrift erstmals vorgelegte epochenübergreifende billigkeitsphilosophische Analyse zeigt - bei allen…mehr

Produktbeschreibung
Das Verhältnis von Einzelfall und Norm stellt seit der griechischen Antike eine zentrale Problemfrage der Rechtsphilosophie dar. Der Begriff der Billigkeit (gr. 'epieíkeia', lat. 'aequitas') verkörpert den Versuch der rechtsmethodischen Beantwortung dieser Problemfrage. Die heterogenen billigkeitsphilosophischen und -theologischen Traditionslinien aus Antike und Mittelalter kulminieren in den verschiedenartig ausdifferenzierten Billigkeitsverständnissen der Frühen Neuzeit. Die mit dieser Schrift erstmals vorgelegte epochenübergreifende billigkeitsphilosophische Analyse zeigt - bei allen bestehenden teils deutlichen Differenzen zwischen den untersuchten Autoren - eine übergreifende hermeneutische Prägung sowie eine theologische Legitimationskontinuität der frühneuzeitlichen Billigkeitsverständnisse. Deren Bedeutung erschöpft sich dabei nicht in einer historischen Relevanz, sondern erstreckt sich auf rechtsethische Impulse für den rechtsphilosophischen Diskurs der Gegenwart.
Autorenporträt
Johann Benedikt Steiger studierte als Stipendiat des Evangelischen Studienwerkes Villigst Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig mit Schwerpunkten in Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht. Nach der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2020 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie (Universität Leipzig) tätig. Dort forschte er schwerpunktmäßig zur Rechtsphilosophie der Frühen Neuzeit und des Existenzialismus. Im Jahr 2024 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. durch die Universität Leipzig.