Die einzelwirtschaftliche Wertschöpfung misst den Mehrwert, den die Beschäftigten, Kapitalgeber und öffentlichen Institutionen durch den Einsatz von Arbeitskraft, Finanzmitteln und gesellschaftlicher Infrastruktur den Vorleistungen hinzufügen. Als monetären Anreiz erhalten die beteiligten Gruppen einen Anteil an der entstandenen Wertschöpfung als Einkommen. Die einzelwirtschaftliche Wertschöpfung zeigt mithin, welches Einkommen eine Unternehmung generiert und wie dieses an die Stakeholder verteilt wird. Eine Standortverlagerung ins Ausland wirkt sich auf die Einkommensverteilung in besonderem Maße aus: Aus Sicht der Shareholder, die als Residualerfolgsempfänger einen zentralen Einfluss auf die Unternehmungsführung ausüben, wird mit einer Verlagerung durch die Ausnutzung von Standortvorteilen eine Eigenkapitalwertsteigerung intendiert. Für die Beschäftigten und öffentlichen Institutionen des heimischen Standortes, die aufgrund ihrer Immobilität nicht dem Kapital ins Ausland folgen können, verbindet sich mit einer Verlagerung die Befürchtung, dass die Arbeitsplätze verringert und der inländische Gewinn transferiert wird. Die erwarteten Einkommensverluste werden im Shareholder Value nur teilweise als Aufwandssenkung erfasst. Eine Bewertung der Einkommenswirkungen für Arbeitnehmer und öffentliche Institutionen analog zum Shareholder Value erfolgt bislang nicht. Deshalb ist es das materielle Erkenntnisziel, das entgangene Einkommen der Mitarbeiter und öffentlichen Einrichtungen investitionstheoretisch zu bewerten. Dies erfordert in methodischer Hinsicht eine Dynamisierung der statischen Wertschöpfungsrechnung. In Analogie zum Shareholder-Value-Verfahren werden die Löhne und die öffentlichen Einnahmen mit den gruppenspezifischen Verzinsungsforderungen diskontiert. Anhand der daraus resultierenden Ertragswerte der Arbeitnehmer und öffentlichen Institutionen werden nicht nur die Konsequenzen für die Betroffenen quantifiziert, sondern auch Handlungsempfehlungen zur Planung von Standortverlagerungen abgeleitet, um die Einkommenswirkungen zu reduzieren.