Regulierungsrecht ist eine Querschnittmaterie, die Elemente beider Teilrechtsordnungen - öffentliches Recht und Privatrecht - enthält. Abschluss und Durchsetzung zivilrechtlicher Infrastrukturnutzungsverträge werden durch die Bundesnetzagentur reguliert. In dieser Gemengelage wird die Abgrenzung zwischen den Teilrechtsordnungen rechtspraktisch nicht nur bei der Frage des jeweils einzuschlagenden Rechtsweges relevant, sondern auch bei der Rechtsanwendung. Etwa bei der Auslegung regulierungsrechtlicher Normen konkurrieren zivil- und öffentlich-rechtliche Ansätze miteinander. Die Arbeit verdeutlicht dies anhand praktischer Beispiele und zeigt Lösungsansätze auf.