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Im Abschnitt E-Banking wird die Haftungslage beim Internetbanking mit PIN/TAN analysiert. Danach wird das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz behandelt und Online-Services von Banken auf dessen Anwendbarkeit überprüft. Im darauf folgenden Kapitel wird dargestellt, warum Kunden im Internet zusätzliche E-Services zur Verfügung gestellt werden sollen. Collaboration und Co-Browsing, E-Content-Services und Alert-Systeme werden anhand von konkreten Beispielen jeweils wirtschaftlich, technisch und rechtlich bewertet. Im Abschnitt M-Payment wird die besondere Eignung von mobilen Endgeräten bei Zahlungen…mehr

Produktbeschreibung
Im Abschnitt E-Banking wird die Haftungslage beim Internetbanking mit PIN/TAN analysiert. Danach wird das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz behandelt und Online-Services von Banken auf dessen Anwendbarkeit überprüft. Im darauf folgenden Kapitel wird dargestellt, warum Kunden im Internet zusätzliche E-Services zur Verfügung gestellt werden sollen. Collaboration und Co-Browsing, E-Content-Services und Alert-Systeme werden anhand von konkreten Beispielen jeweils wirtschaftlich, technisch und rechtlich bewertet. Im Abschnitt M-Payment wird die besondere Eignung von mobilen Endgeräten bei Zahlungen erläutert und die Wichtigkeit des M-Payment für den M-Commerce belegt. Es werden M-Payment Lösungen analysiert und die unterschiedlichen Player und deren Rollen dargestellt. Im bankrechtlichen Teil werden Bankgeschäfte dahingehend überprüft, ob sie von M- Payment Anbietern beim Betreiben von mobilen Zahlungslösungen durchgeführt werden. Die Anwendung des FernFinG auf M-Payment Lösungen und die dafür speziellen Bestimmungen werden betrachtet. Das letzte Kapitel widmet sich den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten von Mehrwertdiensten.
Autorenporträt
Harald Krassnigg: Studium der Rechtswissenschaften in Graz und Aarhus (DK), Sponsion 2002. Rechtsbereich- und Projektleitung bei Evolaris (Web- und mobile Services). Promotion 2007. Seit 2008 verantwortlich für Projekte und Recht bei XiTrust (digitale Signatur für Unternehmen und Institutionen) und IT-Recht-Lektor an der FH Campus02 Graz.