Der Einsatz der "elektronischen Fußfessel" ist weltweit auf dem Vormarsch. Im Jahr 2011 wurde die elektronische Aufsicht in Deutschland auf Bundesebene als neue Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht eingeführt, und zwar zur Aufenthaltsüberwachung von als gefährlich eingeschätzten Entlassenen. In anderen Ländern findet die elektronische Aufsicht mit ganz unterschiedlicher Zielsetzung vielfältige Anwendung. Als zweites Bundesland nach Hessen führte Baden-Württemberg im Jahr 2009 die elektronische Aufsicht im Rahmen eines Modellversuchs auf Länderebene ein. Das "Gesetz über elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe" (EAStVollzG), das vom 07.08.2009 bis 06.08.2013 in Kraft war, ermöglichte den Einsatz der elektronischen Fußfessel in drei Einsatzbereichen: im Rahmen eines elektronisch überwachten Hausarrests zur Vorbereitung der Entlassung oder zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe sowie zur elektronischen Überwachung von vollzugsöffnenden Maßnahmen (in erster Linie Freigang). Mit diesem Band liegen nun die ausführlichen Ergebnisse der Begleitforschung zu Fragen der Implementation, zur Akzeptanz und zu psychosozialen Effekten der elektronischen Aufsicht im Rahmen vollzugsöffnender Maßnahmen sowie zur Umsetzung des randomisierten Forschungsdesigns vor.