Aus ökonomischer Sicht stehen elektronische B2B-Marktplätze für erhöhte Markttransparenz, Omnipräsenz, räumliche Ausdehnung der Produktmärkte, Entstehung neuer Märkte, Senkung der Marktzutrittsschranken sowie die Rationalisierung der Geschäftsprozesse. Von kartellrechtlicher Warte aus betrachtet, erweisen sich elektronische B2B-Marktplätze als ambivalent: Einerseits tragen die Erhöhung der Markttransparenz, die Vergrößerung der geographischen Märkte und die Entstehung neuer Märkte zu einer Intensivierung des Wettbewerbs bei. Andererseits werfen die Gründung und der Betrieb elektronischer B2B-Marktplätze auch spezifische wettbewerbsrechtliche Fragestellungen auf, mit denen sich die Verfasserin in dieser Arbeit auseinandersetzt.