1. Die Aufgabe der Festigkeitslehre besteht darin, die Grundlagen für die Berechnung der Abmes8ungen der Bauwerke der Technik - im weitesten Sinne genommen - mit Rücksicht auf Sicherheit und Wirt- 8chaftlichkeit zu schaffen; ihr Ziel liegt darin, diese Abmessungen mit hinreichender Genauigkeit im voraus, d. h. vor der eigentlichen Her stellung festzulegen (Dimensionierung). Die Abmessungen bilden den Ausgangspunkt für die darauf folgende technische Gestaltung. Die genannte Forderung, die auf die g-rößtmögliche Ausnützung der Werkstoffe hinausläuft, verlangt zu ihrer Erfüllung 'einerseits eine ge naue Kenntnis der Eigen8chaften der in Betracht kommenden Stoffe, andrerseits die Ausbildung von Begriffen, die zur Beschreibung und Kennzeichnung dieser Eigenschaften und ihrer Verwendung in den Konstruktionen der Technik dienen können. Die Gegenstände der Untersuchung sind die Bau- und Werkstoffe der Technik, wie Eisen und Stahl, Metalle, Holz, GesMine, Beton u. dgl., deren Verhalten ingeeigneter Weise 'erfaßt und gekennzeichnet werden muß - also feste Körper im gewöhnlichen Sinne des Wortes. Von den Eigenschaften dieser Körper kommt es in der Festigkeitslehre vor allem auf die an, bei geeigneter Anordnung und Formgebung äußere Kräfte - "Lasten" - von entsprechender Größe aufnehmen zu können und dabei unter normalen Verhältnissen nur kleine Formänderungen zu er fahren.
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