Die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen für die einzelnen Elementargefahren verwendeten Wortlaute regeln die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. Elementarschäden geben häufig Anlass zu einer intensiven Prüfung, ob der Kausalablauf unter den in Versicherungsbedingungen verwendeten Wortlaut für die jeweilige Elementargefahr subsumiert werden kann. Dies spiegelt sich in diversen Gerichtsentscheidungen und Kommentierungen wider. Für die Regulierungspraxis ist es daher geboten, Kommentierung und Rechtsprechung sorgfältig zu beachten.
Der Leser erhält einen kompakten Überblick über den Stand von Rechtsprechung und Kommentierung zu den einzelnen Elementargefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Es werden die wesentlichen Merkmale der Bedingungswortlaute der einzelnen Elementargefahren dargestellt und deren Stärken und Schwächen für die Regulierungspraxis aufgezeigt.
Alle, die mit der Gestaltung von Bedingungen oder der Vermittlung von Verträgen in der Elementarschadenversicherung befasst sind, erhalten eine wertvolle Unterstützung. Der Kommentar wendet sich an Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und -verbänden, Versicherungsvermittler und -makler, Richter und Rechtsanwälte, aber auch interessierte Versicherungsnehmer.
Der Leser erhält einen kompakten Überblick über den Stand von Rechtsprechung und Kommentierung zu den einzelnen Elementargefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Es werden die wesentlichen Merkmale der Bedingungswortlaute der einzelnen Elementargefahren dargestellt und deren Stärken und Schwächen für die Regulierungspraxis aufgezeigt.
Alle, die mit der Gestaltung von Bedingungen oder der Vermittlung von Verträgen in der Elementarschadenversicherung befasst sind, erhalten eine wertvolle Unterstützung. Der Kommentar wendet sich an Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und -verbänden, Versicherungsvermittler und -makler, Richter und Rechtsanwälte, aber auch interessierte Versicherungsnehmer.