Mit dieser Studie liegt erstmals eine systematische europäische Verfassungstheorie mit einer "konstitutionalistischen" Integrationstheorie vor, die mit einer neuen Legitimationstheorie verbunden wird. Anne Peters zeigt, daß grundlegende europäische Normen das materielle Verfassungsrecht der EG/EU bilden. Die Institution der Verfassung ist vom Staat ablösbar, weil die - von der Verfassung zu verrechtlichende - Hoheitsausübung durch den Staat nicht (mehr) kategorial verschieden von der Hoheitsausübung durch die EG/EU ist. Die europäische Verfassung entwickelt sich kontinuierlich in einem pluralen und mehrseitigen Prozeß weiter, in dem die Bürgerbeteiligung verbessert werden muß. Im Hinblick auf die Legitimität der europäischen Verfassung erweisen sich die gängigen Legitimationsstrategien, insbesondere die Theorie der doppelten Legitimation der europäischen Verfassung, als kritikwürdig. Das neue Modell der Legitimation durch Bewährung integriert die konstitutionelle Unwissenheit alszentrales Element und legt eine weiterhin reformistische Verfassungsentwicklung und den Verzicht auf eine Finalitätsdiskussion nahe. Das existierende demokratische Defizit der EG/EU ist durch institutionelle Reformen behebbar, weil diesbezüglich keine unüberwindrlichen metarechtlichen Hindernisse bestehen. Die aufscheinende europäische Perspektive ist eine teilparlamentarisierte Verhandlungsdemokratie.
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»Es dürfte sich nicht allzu oft ereignen, dass eine wissenschaftliche Untersuchung derartigen Umfangs zu einem Zeitpunkt publiziert wird, in dem das behandelte Thema praktisch in aller Munde ist. [...] Den Konventsmitgliedern und allen an dieser überaus wichtigen und zugleich spannenden Materie Interessierten kann man nur den Rat mit auf den Weg geben, für die grundlegenden Fragestellungen der europäischen Verfassung einen Blick in das beeindruckende Werk von Anne Peters zu werfen, die sich mit dieser von Jost Delbrück betreuten Untersuchung im WS 2000/2001 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel habilitiert hat. [...] Anne Peters hat eine sehr beeindruckende Untersuchung vorgelegt, die zugleich neue Impulse für die europäische Verfassungsdiskussion gibt und 'alte Zöpfe' abschneidet. [...] Nur ein Integrationsprozess, in dem der Bürger nicht die Rolle einer Randfigur spielt, sondern die Hauptrolle, kann dauerhaft von Erfolg gekrönt sein. Hierauf auch im Rahmen der europäischen Verfassungsdiskussion aufmerksam gemacht zu haben, ist nur ein wesentlicher Verdienst der Untersuchung von Anne Peters.«
Jörg Philippe Terhechte, in: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht, 11/2002
»Mit ihrer Kieler Habilitationsschrift greift Anne Peters das Thema jetzt frontal an. Ihr ist das gelungen, was jede Habilitationsschrift sein sollte: ein Meisterwerk, und dies zu einem Thema, das wie kaum ein anderes einer tiefgreifenden theoretischen Aufarbeitung dringend bedurfte. In vorzüglicher didaktischer Weise bereitet die Einleitung die zentralen Fragestellungen und Kernaussagen des Werks schrittweise auf, bevor die einzelnen Themen in sechs Teilen entfaltet werden. [...] Das Buch von Anne Peters ist Handbuch, Analyse, Grundlegung und Entwurf zugleich. [...] Die Lektüre ist gewinnbringend, anregend, zum Teil sogar spannend: Sehr empfehlenswert.«
Prof. Ingolf Pernice, in: Die Öffentliche Verwaltung, 4/2003
Jörg Philippe Terhechte, in: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht, 11/2002
»Mit ihrer Kieler Habilitationsschrift greift Anne Peters das Thema jetzt frontal an. Ihr ist das gelungen, was jede Habilitationsschrift sein sollte: ein Meisterwerk, und dies zu einem Thema, das wie kaum ein anderes einer tiefgreifenden theoretischen Aufarbeitung dringend bedurfte. In vorzüglicher didaktischer Weise bereitet die Einleitung die zentralen Fragestellungen und Kernaussagen des Werks schrittweise auf, bevor die einzelnen Themen in sechs Teilen entfaltet werden. [...] Das Buch von Anne Peters ist Handbuch, Analyse, Grundlegung und Entwurf zugleich. [...] Die Lektüre ist gewinnbringend, anregend, zum Teil sogar spannend: Sehr empfehlenswert.«
Prof. Ingolf Pernice, in: Die Öffentliche Verwaltung, 4/2003