Genossenschaften sind die einzigen Unternehmen mit Mitgliedern. Zusammen mit ihren selbständig bleibenden Mitgliederwirtschaften (private Haushalte, Betriebe) bilden sie erster Linie einen Leistungsverbund. Die Mitglieder sind zugleich Miteigentümer, Geschäftspartner und Kapitalgeber des Gemeinschaftsunternehmens, das in unsere soziale Marktwirtschaft integriert ist und im Wettbewerb mit Unternehmen in nichtgenossenschaftlichen Rechtformen steht. Daraus entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Herausforderungen des Marktes, den Mitgliederinteressen und neuerdings zunehmend den Unterstützungsbelangen der umgebenden Zivilgesellschaft. Dessen eingedenk hat sich jede Genossenschaft als Vorteilsgemeinschaft zu verstehen, der dauerhaft aufgetragen ist, ihre Mitglieder typisch-spezifisch zu fördern. In dieser Verpflichtung, alles zu tun, um den Nutzen für ihre Mitglieder zu mehren, erkennen wir das exklusive Identitätsmerkmal einer jeder Genossenschaft. Alles, was der Bedürfnislage und den Wünschen der Mitglieder entspricht oder ihnen darüber hinaus letztlich wirklich nützt, lässt sich dabei der Mitgliederförderung zurechnen. Und nur soweit dieser gesetzlich verordnete Unternehmenszweck erfüllt wird, kann der Genossenschaft auf Dauer eine Existenzberechtigung als eigenständige Rechts- und Unternehmensform zugestanden werden. Die vorliegende Schrift will dazu beitragen, dass die Grundsätze und Funktionsregeln genossenschaftlicher Kooperation im Tagesgeschäft klare Anwendung finden. Insofern sind die hier versammelten Beiträge als ein Plädoyer für die genossenschaftliche Idee zu verstehen.
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