Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,6, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Proseminar A: Großbritannien unter den Stuarts 1603-1714, Sprache: Deutsch, Abstract: Elisabeth I. war unter den Herrscherinnen und Herrschern Englands zweifellos die bedeutendste. Ihre politische Leistung ist um so bemerkenswerter, als ihr der Herrschaftsanspruch während ihrer gesamten Regierungszeit streitig gemacht wurde, weil sie nicht nur ein "Bastard", sondern obendrein noch eine Frau war. Ein weiblicher Monarch stellte im England des 16. Jahrhunderts eine Erscheinung dar, die von weiten Teilen der Gesellschaft als Anomalie aufgefasst wurde. Da sowohl der Kult und Mythos des Königtums als auch der dazugehörige Hof und Regierungsapparat männlich dominiert waren, hatte eine in diese Sphäre einbrechende Frau mit verschiedenen geschlechtsspezifischen Problemen zu kämpfen,
nicht nur in der Machtausübung, sondern auch bei der Repräsentation und Inszenierung ihrer Autorität und Herrschaft. Außerdem bestärkte Marys I. schlechte, von Gewalt und religiösen Wirren durchdrungene Regierung die zeitgenössischen Vorurteile gegen eine weibliche Herrscherin.Hinzu kam, dass die Herrschaftslegitimation Elisabeths bereits vor ihrer Thronbesteigung von ihren Gegnern in Zweifel gezogen wurde und ihre Thronfolge auch nach englischem Recht nicht eindeutig legal war. Zwar hatte Heinrich Elisabeth 1543 endlich in seinem Thronfolgegesetz nach Eduard und Mary als Nachfolgerin bestimmt, doch existierten immer noch zwei Gesetze, die Elisabeth zum Bastard erklärten und sie somit von der Thronfolge ausschlossen. Bereits in den ersten Tagen ihrer Regierung sah sich Elisabeth einer Fülle von Problemen gegenüber. Von besonderer Dringlichkeit war die Beschäftigung mit der außenpolitischen Situation, die Mary hinterlassen hatte. Denn zum Zeitpunkt ihres Todes stand England noch ander Seite Spaniens im Krieg gegen Frankreich. In den beginnenden Friedensverhandlungen musste Elisabeth zum ersten Mal die englischen Interessen vertreten und das möglichst Beste für ihr Land erzielen. Auch die dauerhafte Regelung der Religionsfrage war bei Elisabeths Herrschaftsantritt von enormer Wichtigkeit, da durch Heinrichs VIII. Bruch mit Rom, Eduards VI. Reformierungsversuchen und Marys I. Rekatholisierungspolitik zum Katholizismus die englische Nation in Glaubensfragen gespalten war.
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nicht nur in der Machtausübung, sondern auch bei der Repräsentation und Inszenierung ihrer Autorität und Herrschaft. Außerdem bestärkte Marys I. schlechte, von Gewalt und religiösen Wirren durchdrungene Regierung die zeitgenössischen Vorurteile gegen eine weibliche Herrscherin.Hinzu kam, dass die Herrschaftslegitimation Elisabeths bereits vor ihrer Thronbesteigung von ihren Gegnern in Zweifel gezogen wurde und ihre Thronfolge auch nach englischem Recht nicht eindeutig legal war. Zwar hatte Heinrich Elisabeth 1543 endlich in seinem Thronfolgegesetz nach Eduard und Mary als Nachfolgerin bestimmt, doch existierten immer noch zwei Gesetze, die Elisabeth zum Bastard erklärten und sie somit von der Thronfolge ausschlossen. Bereits in den ersten Tagen ihrer Regierung sah sich Elisabeth einer Fülle von Problemen gegenüber. Von besonderer Dringlichkeit war die Beschäftigung mit der außenpolitischen Situation, die Mary hinterlassen hatte. Denn zum Zeitpunkt ihres Todes stand England noch ander Seite Spaniens im Krieg gegen Frankreich. In den beginnenden Friedensverhandlungen musste Elisabeth zum ersten Mal die englischen Interessen vertreten und das möglichst Beste für ihr Land erzielen. Auch die dauerhafte Regelung der Religionsfrage war bei Elisabeths Herrschaftsantritt von enormer Wichtigkeit, da durch Heinrichs VIII. Bruch mit Rom, Eduards VI. Reformierungsversuchen und Marys I. Rekatholisierungspolitik zum Katholizismus die englische Nation in Glaubensfragen gespalten war.
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