Die Arbeit befasst sich umfassend mit der Bedeutung elterlicher Selbstbestimmung bei Interventionen im Kinderschutz. Grundlage der Arbeit ist im Rahmen einer Untersuchung von Art. 6 Abs. 2 GG eine verfassungsrechtliche (Neu-)Bewertung des Eingriffscharakters von Interventionen - neben klassischen Wächteramtsmaßnahmen wie Sorgerechtsentzügen insbesondere auch von Hilfen hinsichtlich ihres Zustandekommens sowie ihrer Inhalte - sowie der Legitimationsschwelle für Eingriffe. Ausgehend von der These, dass die allgemeine Eingriffsschwelle eine (drohende) Verletzung des Kindeswohls ist, während Eingriffe, die mit einer Trennung des Kindes von den Eltern verbunden sind oder eine solche verfestigen, nur unter der zusätzlichen Voraussetzung einer nachhaltigen Kindeswohlgefährdung legitimierbar sind, untersucht die Verfasserin die einfachgesetzliche Ausgestaltung und ihre Praxis sowohl im Bereich des Jugendhilfe- als auch des Familienrechts. Die Untersuchung zeichnet sich durch die Einbeziehung ethischer und sozialpädagogischer Aspekte sowie durch den Versuch aus, eine Einordnung für die schwierigen Abwägungsentscheidungen in der Praxis vorzunehmen. Die Verfasserin leitet die Abteilung "Rechtsberatung, Rechtspolitik, Forschung" im Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF).