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Das Recht der Eltern auf Erziehung ihres Kindes und der Anspruch des Staates, an der Erziehung durch die Schule teilzuhaben, beschäftigen Rechtsprechung und Literatur seit Beginn der siebziger Jahre in zunehmendem Masse. Während sich das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung des Art. 6 Abs. 2 GG auch im Lichte sich ändernder Vorstellung über partnerschaftliches Zusammenleben mehrfach damit auseindanderzusetzen hatte, wer sich neben den leiblichen, verheirateten Eltern auf den Schutz des Grundrechts der elterlichen Erziehung berufen kann, ging es bei der Inhaltsbestimmung des Art. 7 Abs. 1…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht der Eltern auf Erziehung ihres Kindes und der Anspruch des Staates, an der Erziehung durch die Schule teilzuhaben, beschäftigen Rechtsprechung und Literatur seit Beginn der siebziger Jahre in zunehmendem Masse. Während sich das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung des Art. 6 Abs. 2 GG auch im Lichte sich ändernder Vorstellung über partnerschaftliches Zusammenleben mehrfach damit auseindanderzusetzen hatte, wer sich neben den leiblichen, verheirateten Eltern auf den Schutz des Grundrechts der elterlichen Erziehung berufen kann, ging es bei der Inhaltsbestimmung des Art. 7 Abs. 1 GG vorwiegend um die Frage, in welchen Grenzen dem Staat ein von den Eltern unabhängiges Recht auf Erziehung des Kindes zusteht. Der Schwerpunkt der kritischen Auseinandersetzung mit diesen Fragen liegt in der vorliegenden Arbeit auf der Inhaltsbestimmung des staatlichen Interesses an einer Erziehung der Jugend im Sinne der Gemeinschaftsordnung des Grundgesetzes. Die Grenzen schulischer Einflussnahme auf das Kind versucht der Autor in erster Linie aus dessen eigenen Grundrechten herzuleiten.
Rezensionen
"... ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung des komplexen Verhältnisses von Elternrecht und staatlicher Erziehung." (Dr. Grumbach, Rheinland-Pfalz - Amtsblatt des Kultusministeriums) "Wer sich über die verfassungsrechtliche Diskussion zu Schul- und Elternrecht informieren möchte ... sollte zu diesem Büchlein greifen." (Klügel, Schulverwaltungsblatt (Niedersachsen)