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In dieser Arbeit behandelt der Autor die Frage, ob sich die Aufhebung des 1409 ABGB als rechtspolitisch sinnvoll darstellt. 1911 führte der österreichische Gesetzgeber 1409 ABGB im Zuge der dritten Teilnovelle zum ABGB im Lichte des der Vorschrift ähnlichen 419 BGB ein, der aber 1999 im Zuge der bundesdeutschen Insolvenznovelle ersatzlos gestrichen wurde. Der Autor greift die im Zuge der Streichung der Norm vorgebrachten Kritikpunkte auf und ergänzt sie durch eigene Überlegungen. Er nimmt einen Vergleich mit anderen Rechtsordnungen vor und stellt 1409 ABGB den Rechtsinstituten der…mehr

Produktbeschreibung
In dieser Arbeit behandelt der Autor die Frage, ob sich die Aufhebung des
1409 ABGB als rechtspolitisch sinnvoll darstellt. 1911 führte der österreichische Gesetzgeber
1409 ABGB im Zuge der dritten Teilnovelle zum ABGB im Lichte des der Vorschrift ähnlichen
419 BGB ein, der aber 1999 im Zuge der bundesdeutschen Insolvenznovelle ersatzlos gestrichen wurde. Der Autor greift die im Zuge der Streichung der Norm vorgebrachten Kritikpunkte auf und ergänzt sie durch eigene Überlegungen. Er nimmt einen Vergleich mit anderen Rechtsordnungen vor und stellt
1409 ABGB den Rechtsinstituten der Gläubigeranfechtung und des Schadenersatzrechts gegenüber. Schließlich wird der Unternehmensübernahme ein eigenes Kapitel gewidmet, im Zuge dessen auch die Wirkungen der Streichung von
1409 ABGB auf
38 UGB erörtert werden.
Autorenporträt
Der Autor wurde am 11.08.1982 in Bregenz, Österreich geboren undstudierte zunächst von 2002 bis 2008 die DiplomstudienRechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht und beendete 2010 dasDoktoratsstudium der Rechtswissenschaften.