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Der allgemein anerkannte Grundsatz, allein Aktionären als den Trägern der wirtschaftlichen Risiken das Stimmrecht zuzuweisen, ist jüngst durch findige Kapitalmarktteilnehmer aufgeweicht worden, die sich moderne Finanzinstrumente zunutze machen, um Stimmrecht und wirtschaftliches Risiko voneinander zu entkoppeln. Diese Entkopplung kann in den Spielarten des empty voting (Abstimmen ohne korrespondierendes wirtschaftliches Risiko) und der hidden (morphable) ownership (Tragung wirtschaftlicher Risiken ohne korrespondierendes Stimmrecht, v.a. zum Zwecke des Anschleichens an börsennotierte…mehr

Produktbeschreibung
Der allgemein anerkannte Grundsatz, allein Aktionären als den Trägern der wirtschaftlichen Risiken das Stimmrecht zuzuweisen, ist jüngst durch findige Kapitalmarktteilnehmer aufgeweicht worden, die sich moderne Finanzinstrumente zunutze machen, um Stimmrecht und wirtschaftliches Risiko voneinander zu entkoppeln. Diese Entkopplung kann in den Spielarten des empty voting (Abstimmen ohne korrespondierendes wirtschaftliches Risiko) und der hidden (morphable) ownership (Tragung wirtschaftlicher Risiken ohne korrespondierendes Stimmrecht, v.a. zum Zwecke des Anschleichens an börsennotierte Gesellschaften) auftreten. Der Autor zeigt, dass das empty voting im Falle der neutralen oder negativen Ausgestaltung des Beteiligungsinteresses zwar verboten ist, hinsichtlich der Ausgestaltung des Beteiligungsinteresses allerdings Transparenzdefizite bestehen; er unterbreitet einen Vorschlag für eine neue Offenlegungsvorschrift. Die ein Anschleichen ermöglichenden Lücken des Rechts der Beteiligungstransparenz hingegen sind nach Ansicht des Autors zwischenzeitlich geschlossen worden.
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Autorenporträt
Nach seinem Studium an der Universität Bonn und der im Februar 2008 vor dem JPA beim OLG Köln abgelegten Ersten Staatsprüfung verfasste Marco Tautges die Dissertation. Zu dieser Zeit war er für Prof. Dr. Fleischer, LL.M., und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Lutter als wissenschaftliche Hilfskraft tätig. Im Jahr 2011 erwarb der Autor an der University of Glasgow einen LL.M. in Corporate and Financial Law und absolvierte anschließend am Landgericht Wiesbaden sein Referendariat mit Stationen u.a. bei der BaFin und einer international tätigen Anwaltssozietät. Im November 2013 bestand der Autor vor dem JPA des Hessischen Justizministeriums die Zweite Staatsprüfung. Seit dem 1. Januar 2014 ist er als Syndikusanwalt eines Kreditinstituts in Frankfurt tätig.