Die Autorin leitet aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Wahlrecht, zum Recht auf Zugang zum Gericht, zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt sowie zu den Freiheitsrechten der Organwalter objektive Vorgaben an die Gewaltenteilung und die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung der Konventionsstaaten ab. Diese Anforderungen müssen die Konventionsstaaten als notwendige Voraussetzung eines effektiven subjektiven Menschenrechtsschutzes umsetzen und einhalten. Die EMRK enthält implizite Vorgaben an die institutionellen Eigenschaften und Kompetenzen der Parlamente und…mehr
Die Autorin leitet aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Wahlrecht, zum Recht auf Zugang zum Gericht, zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt sowie zu den Freiheitsrechten der Organwalter objektive Vorgaben an die Gewaltenteilung und die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung der Konventionsstaaten ab. Diese Anforderungen müssen die Konventionsstaaten als notwendige Voraussetzung eines effektiven subjektiven Menschenrechtsschutzes umsetzen und einhalten. Die EMRK enthält implizite Vorgaben an die institutionellen Eigenschaften und Kompetenzen der Parlamente und Gerichte, deren hoheitliche Tätigkeiten und ihr Verhältnis zu anderen staatlichen Organen. Zudem gestaltet die EGMR-Rechtsprechung zu den privaten Freiheitsrechten von Richtern und Abgeordneten zunehmend die institutionellen Statusrechte der Organwalter aus.
Christina Kamm studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am European Legal Studies Institute am Lehrstuhl von Prof. Dr. Oliver Dörr, LLM. tätig. Seit November 2021 ist sie Rechtsreferendarin beim OLG Köln mit Stationen in einer Großkanzlei sowie beim Verwaltungsgericht Köln.
Inhaltsangabe
Einleitung: Die EMRK - Mehr als eine Teilverfassung?
1. Der Untersuchungsgegenstand - Gewaltenteilung als Konzept Vorbemerkung: Gewaltenteilung im terminologischen Dschungel - Verfassungstheoretische Konzepte und verfassungsdogmatische Erscheinungsbilder - Hoheitsgewalt als Objekt der Gewaltenteilung - Aufgaben von Gewaltenteilung - Einordnung in den Gesamtkontext der staatlichen Ordnung: Gewaltenteilung als Mittel zur Freiheitsverwirklichung - Überblick über verschiedene Elemente der Gewaltenteilung - Fazit und Ausgangspunkt der Untersuchung: Gewaltenteilung als ausgestaltungsbedürftiges Organisationsprinzip
2. Der Begriff der Gewaltenteilung (the notion of separation of powers) in der Rechtsprechung des EGMR Erstmals: Stafford v Vereinigtes Königreich und A v Vereinigtes Königreich - Verhältnis zwischen Exekutive und Judikative - Verhältnis zwischen Legislative und Judikative - Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive - Background Paper: »The Authority of the Judiciary« - Analyse: Das Grundverständnis von Gewaltenteilung in der EGMR-Rechtsprechung
3. Die gesetzgebende Gewalt Die gesetzgebende Körperschaft (legislature) gemäß Art. 3 ZP - Die gesetzgebende Tätigkeit - Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments über den rechtlichen Status der Abgeordneten - Ergebnis: Konventionsrechtliche Anforderungen an die legislative Gewalt
4. Die rechtsprechende Gewalt Normative Anknüpfungspunkte und ihre staatsorganisatorische Bedeutung - Die Merkmale des Gerichtsbegriffs - Die gewährleistete gerichtliche Tätigkeit - Verfahrensrechtliche und materielle Anforderungen an die Ernennung und die Zuweisung eines Richters - Die richterlichen Statusrechte - Die persönlichen richterlichen Freiheitsrechte - Das innerstaatliche Gerichtssystem - Ergebnis: Konventionsrechtliche Anforderungen an die judikative Gewalt
5. Synthese Minimalanforderungen der EMRK an die innerstaatliche Gewaltenteilung - Mechanismen zur Ableitung staatsorganisatorischer Vorgaben aus den subjektiven Rechten der EMRK - Gesamtergebnis
Einleitung: Die EMRK - Mehr als eine Teilverfassung?
1. Der Untersuchungsgegenstand - Gewaltenteilung als Konzept Vorbemerkung: Gewaltenteilung im terminologischen Dschungel - Verfassungstheoretische Konzepte und verfassungsdogmatische Erscheinungsbilder - Hoheitsgewalt als Objekt der Gewaltenteilung - Aufgaben von Gewaltenteilung - Einordnung in den Gesamtkontext der staatlichen Ordnung: Gewaltenteilung als Mittel zur Freiheitsverwirklichung - Überblick über verschiedene Elemente der Gewaltenteilung - Fazit und Ausgangspunkt der Untersuchung: Gewaltenteilung als ausgestaltungsbedürftiges Organisationsprinzip
2. Der Begriff der Gewaltenteilung (the notion of separation of powers) in der Rechtsprechung des EGMR Erstmals: Stafford v Vereinigtes Königreich und A v Vereinigtes Königreich - Verhältnis zwischen Exekutive und Judikative - Verhältnis zwischen Legislative und Judikative - Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive - Background Paper: »The Authority of the Judiciary« - Analyse: Das Grundverständnis von Gewaltenteilung in der EGMR-Rechtsprechung
3. Die gesetzgebende Gewalt Die gesetzgebende Körperschaft (legislature) gemäß Art. 3 ZP - Die gesetzgebende Tätigkeit - Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments über den rechtlichen Status der Abgeordneten - Ergebnis: Konventionsrechtliche Anforderungen an die legislative Gewalt
4. Die rechtsprechende Gewalt Normative Anknüpfungspunkte und ihre staatsorganisatorische Bedeutung - Die Merkmale des Gerichtsbegriffs - Die gewährleistete gerichtliche Tätigkeit - Verfahrensrechtliche und materielle Anforderungen an die Ernennung und die Zuweisung eines Richters - Die richterlichen Statusrechte - Die persönlichen richterlichen Freiheitsrechte - Das innerstaatliche Gerichtssystem - Ergebnis: Konventionsrechtliche Anforderungen an die judikative Gewalt
5. Synthese Minimalanforderungen der EMRK an die innerstaatliche Gewaltenteilung - Mechanismen zur Ableitung staatsorganisatorischer Vorgaben aus den subjektiven Rechten der EMRK - Gesamtergebnis
Rezensionen
»Die vorliegende Arbeit sprengt mit 833 Seiten nicht nur bei weitem den Umfang einer Dissertation, sondern beeindruckt auch durch ihr didaktisches Vorgehen, wurde doch bisher kaum die EMRK in der Rsp des EGMR so genau durchleuchtet, was die in ihr enthaltenen menschenrechtlichen Vorgaben für das Organisationsrecht der Konventionsstaaten betrifft. Ein Muss für jede(n) »didaktikverliebte(n)« Wissenschaftler*in!« Eduard Christian Schöpfer, in: Newsletter Menschenrechte, 1/2024
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