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Die Autorin leitet aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Wahlrecht, zum Recht auf Zugang zum Gericht, zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt sowie zu den Freiheitsrechten der Organwalter objektive Vorgaben an die Gewaltenteilung und die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung der Konventionsstaaten ab. Diese Anforderungen müssen die Konventionsstaaten als notwendige Voraussetzung eines effektiven subjektiven Menschenrechtsschutzes umsetzen und einhalten. Die EMRK enthält implizite Vorgaben an die institutionellen Eigenschaften und Kompetenzen der Parlamente und…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin leitet aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Wahlrecht, zum Recht auf Zugang zum Gericht, zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt sowie zu den Freiheitsrechten der Organwalter objektive Vorgaben an die Gewaltenteilung und die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung der Konventionsstaaten ab. Diese Anforderungen müssen die Konventionsstaaten als notwendige Voraussetzung eines effektiven subjektiven Menschenrechtsschutzes umsetzen und einhalten. Die EMRK enthält implizite Vorgaben an die institutionellen Eigenschaften und Kompetenzen der Parlamente und Gerichte, deren hoheitliche Tätigkeiten und ihr Verhältnis zu anderen staatlichen Organen. Zudem gestaltet die EGMR-Rechtsprechung zu den privaten Freiheitsrechten von Richtern und Abgeordneten zunehmend die institutionellen Statusrechte der Organwalter aus.
Autorenporträt
Christina Kamm studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am European Legal Studies Institute am Lehrstuhl von Prof. Dr. Oliver Dörr, LLM. tätig. Seit November 2021 ist sie Rechtsreferendarin beim OLG Köln mit Stationen in einer Großkanzlei sowie beim Verwaltungsgericht Köln.
Rezensionen
»Die vorliegende Arbeit sprengt mit 833 Seiten nicht nur bei weitem den Umfang einer Dissertation, sondern beeindruckt auch durch ihr didaktisches Vorgehen, wurde doch bisher kaum die EMRK in der Rsp des EGMR so genau durchleuchtet, was die in ihr enthaltenen menschenrechtlichen Vorgaben für das Organisationsrecht der Konventionsstaaten betrifft. Ein Muss für jede(n) »didaktikverliebte(n)« Wissenschaftler*in!« Eduard Christian Schöpfer, in: Newsletter Menschenrechte, 1/2024