Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es bringt auch für Energieausweise zahlreiche Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, beispielsweise: **Ausstellungsberechtigung**: Das Gesetz regelt ebenso, wer Energieausweise für Neubauten ausstellt. Dies gilt auch für Ausweise nach Änderungen im Baubestand. Bisher bestimmte das Baurecht des Bundeslandes, wer diese Ausweise jeweils erstellt. **Energieausweismuster**: Die EnEV regelte die Darstellung der Energieausweise in ihren Anlagen. Das GEG lagert die Muster aus. So können sie auch späteren Versionen des…mehr
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es bringt auch für Energieausweise zahlreiche Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, beispielsweise: **Ausstellungsberechtigung**: Das Gesetz regelt ebenso, wer Energieausweise für Neubauten ausstellt. Dies gilt auch für Ausweise nach Änderungen im Baubestand. Bisher bestimmte das Baurecht des Bundeslandes, wer diese Ausweise jeweils erstellt. **Energieausweismuster**: Die EnEV regelte die Darstellung der Energieausweise in ihren Anlagen. Das GEG lagert die Muster aus. So können sie auch späteren Versionen des Gesetzes dienen. Die zuständigen Bundesministerien haben sie inzwischen über den Bundesanzeiger bekannt gemacht. **Gebäudeangaben**: Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission zusätzlich die Klimafreundlichkeit des Gebäudes. Als Aussteller geben Sie auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen und die Termine für die nächste Überprüfung an. **Immobilienmakler**: Das Gesetz spricht nun auch Sie als Berufsgruppe direkt an. Sie legen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung den Interessenten vor. Ebenso übergeben Sie ihn nach Vertragsabschluss. In kommerziellen Anzeigen veröffentlichen auch Sie die Energiekennwerte. **Bußgeld und Kontrolle**: Als Aussteller müssen Sie noch vorsichtiger mit den Eingabedaten sein. Das Gesetz regelt nicht nur welche Tatbestände als ordnungswidrig gelten, sondern bestimmt auch die Höhe der drohenden Bußgelder. Interview mit der Autorin zur Neuauflage des Werkes: https://www.derbausv.de/aktuelles/Expertenmeinung-Energieausweise-fuer-die-PraxisHinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autoreninfo: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, ist bekannt als Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de GEG-info.de sowie als Autorin des Bestseller-Fachbuchs "EnEV und EEWärmeG parallel anwenden". Ihr Portal schlägt mit Informationen und Antworten zu Praxisbeispielen - über 60 allein zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) - die Brücke von Vorschriften zum Vollzug. Nach Büropraxis und acht Jahren Lehre und wissenschaftlicher Mitarbeit an der Universität Stuttgart ist die Autorin seit 1996 selbstständig mit Büro in Stuttgart tätig. Sie betreut ihr Experten-Portal ebenfalls als Redakteurin und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge und Publikationen zu energiesparrechtlichen Praxisthemen für Neubau und Bestand. Michael Brieden-Segler ist Mitautor des Kapitels "Energieausweise ausstellen" und Geschäftsführer des Bielefelder Unternehmens "e&u energiebüro gmbh". Seit Jahren antwortet er auch als EnEV- und GEG-Experte auf Fragen zu Praxisbeispielen im Rahmen des Portals EnEV-online.de GEG-info.de. Sein Büro ist spezialisiert auf die Bereiche Haustechnik, Bauphysik und Energietechnik sowie die Weiterbildung für Energieberater, Planer, Handwerker, Lehrer, Hausmeister und Mitarbeiter von Ämtern und Energieversorgern.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Energieausweise: Die Chancen, Grenzen, häufigen Irrtümer zum energetische Gebäudeausweis. Im europäischen Vergleich zeigen sich interessante Unterschiede. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Alle Vorgaben kurzgefasst. Anforderungen an Neubauten, Baubestand, Anlagentechnik, Energieausweis und im Vollzug. Gesetzliche Vorschriften zum Energieausweis: Ausführliche Erklärungen zu den Grundsätzen, Ausstellung, Daten, Angaben, Energieeffizienzklassen, Immobilienanzeigen und Ausstellungsberechtigung. Desgleichen sind die Ausweismuster, Registrierung, die Kontrolle und Übergangsvorschriften anschaulich erläutert, einschließlich der drohenden Bußgelder. Szenarien zum Energieausweis: Anlass kann ein fertiggesteller Neubau, eine abgeschlossene Bausanierung, ein anstehender Verkauf oder Neuvermietung oder ein verpflichtender Aushang für Besucher sein. Wir erklären was Sie als Verpflichtet speziell beachten sollten, was das Gesetz vorschreibt und welche gängigen Irrtümer sich vermeiden lassen. Weitere Aspekte illustrieren interessante Beispiele aus der Praxis. Aufgaben und Akteure: Der Energieausweis nach GEG wird benötigt, angeboten, bestellt, ausgestellt, genutzt, ausgewertet, vorgelegt, übergeben, gelesen, vertragsrechtlich eingebunden und behördlich kontrolliert. Sie erfahren detailliert welche Aufgaben jeweils anfallen, wer gesetzlich verpflichtet ist und wie man häufige Fehler vermeidet. Relevante Praxisbeispiele zeigen interessante Probleme und Lösungen. Energieausweise ausstellen: Der Bedarf an Ausweisen ist nach wie vor sehr groß, auch weil ältere Ausweise nach 10 Jahren ablaufen. Wir erläutern, wer ausstellungsberechtigt ist und wie Sie die vereinfachten Regeln im Bestand anwenden. Schritt für Schritt erfahren Sie, was Sie beim Angebot und Honorarermittlung beachten sollten, welche Software verfügbar ist, wie Sie Energieausweise für Neu- und Bestandsbauten ausstellen und wie Sie häufige Fehler vermeiden. Weitere Details illustrieren vier Praxisbeispiele. Perspektiven für Energieausweise: Die EU-Gremien und die Bundesregierung haben ihre klimabezogenen Ziele drastisch revidiert. Parallel dazu, entwickeln und testen Internationale Projekte mögliche Energieausweise der nächsten Generation. Wir berichten dazu und geben einen Ausblick für die Fachwelt und Immobilienwirtschaft.
Aus dem Inhalt: Energieausweise: Die Chancen, Grenzen, häufigen Irrtümer zum energetische Gebäudeausweis. Im europäischen Vergleich zeigen sich interessante Unterschiede. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Alle Vorgaben kurzgefasst. Anforderungen an Neubauten, Baubestand, Anlagentechnik, Energieausweis und im Vollzug. Gesetzliche Vorschriften zum Energieausweis: Ausführliche Erklärungen zu den Grundsätzen, Ausstellung, Daten, Angaben, Energieeffizienzklassen, Immobilienanzeigen und Ausstellungsberechtigung. Desgleichen sind die Ausweismuster, Registrierung, die Kontrolle und Übergangsvorschriften anschaulich erläutert, einschließlich der drohenden Bußgelder. Szenarien zum Energieausweis: Anlass kann ein fertiggesteller Neubau, eine abgeschlossene Bausanierung, ein anstehender Verkauf oder Neuvermietung oder ein verpflichtender Aushang für Besucher sein. Wir erklären was Sie als Verpflichtet speziell beachten sollten, was das Gesetz vorschreibt und welche gängigen Irrtümer sich vermeiden lassen. Weitere Aspekte illustrieren interessante Beispiele aus der Praxis. Aufgaben und Akteure: Der Energieausweis nach GEG wird benötigt, angeboten, bestellt, ausgestellt, genutzt, ausgewertet, vorgelegt, übergeben, gelesen, vertragsrechtlich eingebunden und behördlich kontrolliert. Sie erfahren detailliert welche Aufgaben jeweils anfallen, wer gesetzlich verpflichtet ist und wie man häufige Fehler vermeidet. Relevante Praxisbeispiele zeigen interessante Probleme und Lösungen. Energieausweise ausstellen: Der Bedarf an Ausweisen ist nach wie vor sehr groß, auch weil ältere Ausweise nach 10 Jahren ablaufen. Wir erläutern, wer ausstellungsberechtigt ist und wie Sie die vereinfachten Regeln im Bestand anwenden. Schritt für Schritt erfahren Sie, was Sie beim Angebot und Honorarermittlung beachten sollten, welche Software verfügbar ist, wie Sie Energieausweise für Neu- und Bestandsbauten ausstellen und wie Sie häufige Fehler vermeiden. Weitere Details illustrieren vier Praxisbeispiele. Perspektiven für Energieausweise: Die EU-Gremien und die Bundesregierung haben ihre klimabezogenen Ziele drastisch revidiert. Parallel dazu, entwickeln und testen Internationale Projekte mögliche Energieausweise der nächsten Generation. Wir berichten dazu und geben einen Ausblick für die Fachwelt und Immobilienwirtschaft.
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