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Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Hochschulen haben sich in den letzten Jahren intensiver mit dem Thema "Umweltschutz" beschäftigt, da sie direkt und indirekt durch den Gebäude- und Verwaltungsbetrieb, die Erstellung der Dienstleistungen "Forschung und Lehre" zur Umweltbelastung beitragen. An den Hochschulen könnten hinreichende Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen vorgenommen werden, wie es das…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Hochschulen haben sich in den letzten Jahren intensiver mit dem Thema "Umweltschutz" beschäftigt, da sie direkt und indirekt durch den Gebäude- und Verwaltungsbetrieb, die Erstellung der Dienstleistungen "Forschung und Lehre" zur Umweltbelastung beitragen.
An den Hochschulen könnten hinreichende Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen vorgenommen werden, wie es das Energiekonzept Berlin vorsieht. In letzter Zeit gibt es vermehrte Ansätze seitens der Hochschulen, sich aktiver am Umweltschutz zu beteiligen. Der Energieverbrauch an Hochschulen ist, wie auch bspw. im produzierenden Gewerbe, ein hoher Kostenfaktor, bei dem eine Energieanalyse enorme Einsparpotentiale aufdecken könnte. Das Interesse, Energie zu sparen, steht jedoch oftmals nicht primär in den Köpfen der Hochschulverantwortlichen, da sie mit den relativ geringen Strompreisen argumentieren oder für die erforderlichen Investitionen kein Gelder verfügbar sind.
Die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen zur effizienteren Energienutzung können z.B. durch Kooperationen zwischen Hochschulen und privaten Dienstleistern erfolgen. In der Energiewirtschaft gibt es sog. Contracting-Partnerschaften, die es dem Nutzer erlauben, die energiesparenden Investionen durch einen Dritten (Contractor) planen, finanzieren und durchführen zu lassen. Die sich daraus ergebenden Gutschriften in Form von Einsparungen an Energiekosten werden vom Nutzer zur Rückzahlung der Investitions- und Finanzierungskosten sowie sonstiger vom Contractor erbrachten Leistungen verwendet.
Diese Arbeit untersucht im Rahmen des Energiekonzeptes Berlin, ob speziell an Hochschulen, am Beispiel der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin im besonderen, Investitionen in energiesparende Maßnahmen durch ein Dritt-Finanzierungsmodell, dem Contracting, umzusetzen sind.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung4
2.Die CO2-Minderungsstrategie6
2.1Energiekonzept Berlin7
2.1.1Begriffsbestimmung9
2.2Der Aktionsplan "Berlin spart Energie"9
2.2.1Aktionsbereich "Energieeinsparung in öffentlichen Einrichtungen"10
2.3Hemmnisse bei der Umsetzung von Energiesparpotentialen11
2.3.1Informationsdefizite12
2.3.2Amortisationserwartungen13
2.3.3Kapitalmangel13
3.Contracting15
3.1Idee und Begriffsbestimmung15
3.2Contracting-Anbieter17
3.3Contracting-Nehmer18
3.4Abgrenzung zum Leasing18
3.5Das Konzept19
3.6Contracting-Modelle19
3.7Ablauf eines Contracting-Verfahrens21
3.8Vertragswerk23
3.9Gestaltung von Contracting-Verträgen25
3.9.1Erfolgsmodell25
3.9.2Kreditmodell26
3.10Vor- und Nachteile beim Contracting27
3.11Realisierte Beispiele von Contracting-Konzepten29
3.11.1Einspar-Contracting an der FU-Berlin29
3.11.2Beleuchtungs-Contracting - Ein Modell für Uni-Osnabrück31
4.Energieeinspar-Contracting an der FHW Berlin34
4.1.Energieverbrauchsdaten der FHW34
4.2Grobanalyse zu Energieverbrauch, -kosten und Einsparpotential für die FHW36
4.3Vertragsgestaltung39
4.3.1Vertragsgrundlagen39
4.3.2Vertragstext40
4.3.3Vorstudie41
4.3.4Installation der Ausrüstung sowie Wartung und Instandhaltung42
4.3.5Versicherungsfragen42
4.3.6Vergütungsmodelle43
4.3.7Zahlungsverzug und Änderung der Voraussetzung44
4.3.8Höhere Gewalt und Beendigung des Vertragsverhältnisses45
4.3.9Gesetzliche Bestimmungen und Haftungsbegrenzung und Beilegung von Streitigkeiten46
4.3.10Übertragung von Interessen aus dem Vertrag und Garantieerklärung47
4.3.11Mehrwertsteuer, Mitteilungen, Vertragsdauer und Salvatorische Klausel47
5.Schluß...
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