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Eine der Innovationen des "neuen" deutschen Energiewirtschaftsrechts ist der 4 des aktuellen auf der Richtlinie 2003/54/EG beruhenden EnWG. Danach sind die Neueinsteiger auf dem Markt für Energienetze einer Genehmigungspflicht unterworfen. Allerdings kennt die EG-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie einen solchen Genehmigungsvorbehalt nicht. Insofern stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn ein Unternehmer aus einem EU-Mitgliedsstaat deutsche Netze erwirbt und seine Tätigkeit als Netzbetreiber aufnehmen will. Muss dieser eine Betriebsaufnahmegenehmigung beantragen? Oder ist die Regelung…mehr

Produktbeschreibung
Eine der Innovationen des "neuen" deutschen Energiewirtschaftsrechts ist der
4 des aktuellen auf der Richtlinie 2003/54/EG beruhenden EnWG. Danach sind die Neueinsteiger auf dem Markt für Energienetze einer Genehmigungspflicht unterworfen. Allerdings kennt die EG-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie einen solchen Genehmigungsvorbehalt nicht. Insofern stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn ein Unternehmer aus einem EU-Mitgliedsstaat deutsche Netze erwirbt und seine Tätigkeit als Netzbetreiber aufnehmen will. Muss dieser eine Betriebsaufnahmegenehmigung beantragen? Oder ist die Regelung ohnehin gemeinschaftsrechtswidrig? Somit steht zunächst die Anwendbarkeit der nationalen Regelung auf einen Netzbetreiber aus dem europäischen Ausland im Mittelpunkt der Untersuchung. Im Anschluss wird über die Europarechtskonformität der Regelung diskutiert. Darüber hinaus wird eine denkbare Lösung dieser Problematik in Form eines Entwurfes über die Ausgestaltung einer möglichen Neuregelung präsentiert.
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Autorenporträt
Tatjana Schmidt, Jahrgang 1981, entschied sich nach dem erfolgreichen Erwerb einer Hochschulzulassung für das Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover, welches die Autorin mit der Prüfungsgesamtnote "vollbefriedigend" im Jahre 2011 abschloss. Darunter verbrachte sie ein Jahr im europäischen Ausland, studierte an der Universidad Complutense de Madrid, wo sie ihre Begeisterung für das Europäische Recht entdeckte. Bereits während des Studiums entwickelte die Autorin ein außerordentliches Interesse am Thema Wirtschafts- und Europarecht mit einer Spezialisierung auf Energierecht. Sie hat im Studium eine bemerkenswerte Leistung im Schwerpunkt ¿Handel, Wirtschaft und Unternehmen mit Vertiefung im Energierecht¿ gezeigt und wurde mit einer Prämierung vom Freundeskreis der Leibniz Universität Hannover e.V. ausgezeichnet.