H. Schaefer, München Das Schlagwort Energiedienstleistung wird in vielen Diskussionen heute oft gebraucht, wiewohl kaum jemand, der dieses Schlagwort gebraucht, sich Klarheit verschafft hat über eindeutige defini torische Abgrenzungen. Aber es ist einprägsam, es ist populär, es ist sicher auch opportunistisch. Energiedienstleistungen sind keine in Energieeinheiten meßbaren Größen. Wohl umfassen sie all die Anwendungen, bei denen mittels eines Energieträgers und eines Energiewandlers die Nutzenergien Licht, Wärme, mechanische Energien oder Nutzelektrizität erzeugt werden und mit denen dann die Dienstleistungen wie Beleuchten eines Raumes oder einer Fläche Beheizen, Kühlen, Klimatisieren eines Raumes Erwärmen von Stoffen, z.B. beim Kochen, Backen, Trocknen, Konservieren, Schmelzen, Vergüten, Brennen, Schweißen, Stoff trennen usw. Transportieren, Fördern mechanisches Umformen elektrochemische Stoffumwandlung oder -trennung Kommunikation und Informationsverarbeitung erbracht werden können. Hinsichtlich des Energieaufwandes zur Erfüllung einer Energiedienstleistung und des dabei notwendigen Leistungsbedarfs gibt es eine Vielzahl von Einflußgrößen und Pa rametern, die in z.T. recht komplexer Verknüpfung den jeweiligen Endenergiebedarf nach Menge und Leistungsgang bestimmen. Man kann versuchen, diese Einflüsse und Parameter in drei Gruppen von Kriterien zusammenzufassen: 2 Die erste Gruppe umfa~t alle Kennzahlen - meist physikalische Grö~en -, mit denen sich die gewünschte Qualität der jeweiligen Energiedienstleistung umrei~en und quantifizieren lä~t, also z.B. beim Beleuchten die Leuchtdichte, Beleuchtungsstärke, die Lichtfarbe, die Schattigkeit und andere licht- und bel euch tungstechnische GrÖ~en. beim Raumkonditionieren die erforderliche Raumumschlie~ungs temperatur und die gewünschte Luftqualität nach Temperaturen, relativer Feuchte, Geschwindigkeiten sowie nach Staub- und SChadstoffgehalten.
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