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Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit spezifischem Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung bisher nicht behandelter Aspekte und bestehender offener Fragen wird der 'topos' privatbegünstigende Enteignung einer allgemeinen Analyse unterzogen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass strengere Anforderungen als bei Enteignungen zugunsten der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich nicht geboten sind. Insbesondere erhöhte…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit spezifischem Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung bisher nicht behandelter Aspekte und bestehender offener Fragen wird der 'topos' privatbegünstigende Enteignung einer allgemeinen Analyse unterzogen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass strengere Anforderungen als bei Enteignungen zugunsten der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich nicht geboten sind. Insbesondere erhöhte Bestimmtheitsanforderungen sind nicht zu stellen. Im Übrigen präsentiert die Untersuchung neue Differenzierungen und genauere Handlungsanweisungen, etwa zu den Destinatären des Gemeinwohls oder der Ausgestaltung von Enteignungsgesetzen. Die dauerhafte Sicherstellung des Gemeinwohlbezugs begreift die Arbeit inhaltlich als Frage der Risikoabwehr und plädiert für ein einzelfallabhängiges Sicherungsprogramm.
Autorenporträt
Lukas Carstensen studied law at the University of Münster from 2010 to 2015. After his legal clerkship in Münster, Düsseldorf and Berlin, he worked for a law firm in Essen from 2017 to 2021, then for the Federal Highway Authority, Bonn location. Since 2022, he is an in-house lawyer at Open Grid Europe GmbH in Essen.
Rezensionen
»Ein besonderes Verdienst der Untersuchung und ein entscheidender Impuls für enteignungsrechtliche Debatten besteht darin, die Aufmerksamkeit stärker auf die allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen, die von einer vermeintlichen Sonderstellung der Enteignung zugunsten Privater gelegentlich überlagert zu werden drohen, zu lenken - insbesondere auf das Gesetzmäßigkeitsgebot und den (dauerhaften) Gemeinwohlbezug. Carstensen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur verfassungsrechtlichen Durchdringung der Enteignung.« Dr. Boas Kümper, in: Die Öffentliche Verwaltung, 3/2023