Enteignungen zugunsten Privater dienen der Realisierung zahlreicher Infrastrukturprojekte. Dabei werfen sie verfassungsrechtliche Probleme auf, denn die Verfassung lässt Enteignungen nur zum Wohl der Allgemeinheit zu. Die Autorin beantwortet die Frage, ob auch Enteignungen zugunsten Privater dauerhaft dem Wohl der Allgemeinheit dienen können. Dabei untersucht sie verfassungsrechtliche Parallelen und Unterschiede im Vergleich zu Enteignungen zugunsten von Hoheitsträgern. Sie arbeitet heraus, dass Enteignungen zugunsten Privater spezifische Risiken für die Gemeinwohlverfolgung mit sich bringen und zeigt auf, dass sich diese Risiken mit legislativen oder administrativen Maßnahmen nicht hinreichend auffangen lassen.