Die Bundesrepublik ist zum Schutz im Ausland entführter deutscher Staatsangehöriger verpflichtet. Ungeachtet der Relevanz für die betroffenen (Grund-)Rechte des Entführungsopfers schweigt das Grundgesetz jedoch zu einer staatlichen Pflicht zur Gewährung von Auslandsschutz. Die Autorin untersucht, auf welche Rechtsgrundlage diese Schutzpflicht sowie der korrespondierende Schutzanspruch zu stützen sind und welche Reichweite beide haben. Sie geht dabei auf die Vorgängerverfassungen des Grundgesetzes, auf dieses selbst sowie auf das Konsulargesetz und das Unionsrecht ein. Zudem diskutiert die Autorin, ob Sicherheitshinweise und Reisewarnungen Einfluss auf die Schutzverpflichtung haben, oder ob diese erst auf der jeweils nachgelagerten Haftungs- oder Kostenebene zu beachten sind. Auf Letzterer betrachtet sie die geltende und die ab Mitte August 2018 - unter dem BGebG - maßgebliche Rechtslage.
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