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Frauen verdienen weniger als Männer. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hierzulande rund 23 Prozent. Ist dieser Befund bereits der Beweis für eine Frauendiskriminierung? Die Arbeit geht der Frage nach, ob und wie der Staat der schlechteren Bezahlung von Frauen rechtlich entgegenwirken muss und kann. Der Schutz vor Diskriminierung darf dabei nicht in einer gesamtgesellschaftlichen (kollektiven) Entgeltgleichstellung liegen. Wirksame Mittel zur Herstellung von mehr Entgeltgleichheit sind vielmehr ein gesetzlicher Mindestlohn sowie Frauenquoten…mehr

Produktbeschreibung
Frauen verdienen weniger als Männer. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hierzulande rund 23 Prozent. Ist dieser Befund bereits der Beweis für eine Frauendiskriminierung? Die Arbeit geht der Frage nach, ob und wie der Staat der schlechteren Bezahlung von Frauen rechtlich entgegenwirken muss und kann. Der Schutz vor Diskriminierung darf dabei nicht in einer gesamtgesellschaftlichen (kollektiven) Entgeltgleichstellung liegen. Wirksame Mittel zur Herstellung von mehr Entgeltgleichheit sind vielmehr ein gesetzlicher Mindestlohn sowie Frauenquoten für innergewerkschaftliche Führungsgremien, insbesondere Tarifkommissionen.
Autorenporträt
Anna Maria Jordan wurde in München geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Leipzig, Bordeaux und zuletzt in München, wo sie die Zweite Juristische Staatsprüfung im Jahr 2008 absolvierte. Sie ist seit 2009 im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen tätig.