Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers ist die finanziell gewichtigste Sozialleistung, die unmittelbar vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zu gewähren ist. Dieses Rechtsmaterie hat zuletzt durch das Entgelfortzahlungsgesetz (EFZG) und das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) eine umfassende Neugestaltung erfahren. Die vorliegende Kommentierung erläutert mit Blick aufden Anwender im Unternehmen knapp und präzise die gesetzlichen Grundlagen des EFZG und des AAG. Eine übersichtliche Darstellungsweise erleichtert dabei den Umgang in der Praxis. Die Entscheidungen des BAG zur Entgeltfortzahlung und zur Feiertagsentlohnung wurden berücksichtigt.
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