Die Untersuchung knüpft an den bisherigen Stand der Eisenbahnentgeltregulierung an, zeigt die wesentlichen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene auf (vgl. Richtlinie 2012/34/EG) und unterbreitet drei Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Entgeltregulierungsregimes: Erstens sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass die durch das sektorspezifische Eisenbahnrecht regulierten Nutzungsentgelte keiner zusätzlichen Billigkeitskontrolle (vgl.
315 BGB) unterliegen. Zweitens soll die auf der Monopolstellung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen beruhenden Gefahr eines Preishöhenmissbrauchs - anstelle einer Anreizregulierung - durch Weiterentwicklung des Steuerungsinstruments der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) entgegengewirkt werden. Schließlich ist drittens der mit der vertikalen Integration des Eisenbahnkonzerns verbundenen Diskriminierungsgefahr nicht durch Zerschlagung des Konzerns, sondern durch Entflechtung bzw. Separierung der Finanzströme zu begegnen.
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315 BGB) unterliegen. Zweitens soll die auf der Monopolstellung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen beruhenden Gefahr eines Preishöhenmissbrauchs - anstelle einer Anreizregulierung - durch Weiterentwicklung des Steuerungsinstruments der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) entgegengewirkt werden. Schließlich ist drittens der mit der vertikalen Integration des Eisenbahnkonzerns verbundenen Diskriminierungsgefahr nicht durch Zerschlagung des Konzerns, sondern durch Entflechtung bzw. Separierung der Finanzströme zu begegnen.
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"In vielen Details steckt die Regulierung dennoch 'in den Kinderschuhen'. Es ist also noch eine Menge Grundlagenforschung zu betreiben, und dazu leistet die hier vorgestellte Untersuchung elementare Beiträge. [...] Vieles deutet darauf hin, dass die amtierende 'Große Koalition' in der Eisenbahnregulierung im Großen und Ganzen der Linie dieses Werks folgt. Es kann damit auch als Begründung und Erläuterung der aktuellen Politik dienen." in: GRV-Nachrichten, 102/2015