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In diesem Buch wird die gesetzliche Bestimmung (Art. 387, Punkt IV der Strafprozessordnung, eingefügt durch das Gesetz 11. 719/2008) analysiert, die festlegt, dass der Strafrichter eine Mindestentschädigung für das Opfer als Wiedergutmachung für den Schaden festsetzen muss. Das Strafrecht ist oft so sehr mit der Figur des Angeklagten beschäftigt, dass es Maßnahmen zur Prävention, Bestrafung und Resozialisierung in der Gesellschaft festlegt. Die Figur des Opfers hingegen bleibt in Vergessenheit, denn die Folgen und Spuren von Straftaten können nie vergessen werden. Ist es mit dieser Bestimmung…mehr

Produktbeschreibung
In diesem Buch wird die gesetzliche Bestimmung (Art. 387, Punkt IV der Strafprozessordnung, eingefügt durch das Gesetz 11. 719/2008) analysiert, die festlegt, dass der Strafrichter eine Mindestentschädigung für das Opfer als Wiedergutmachung für den Schaden festsetzen muss. Das Strafrecht ist oft so sehr mit der Figur des Angeklagten beschäftigt, dass es Maßnahmen zur Prävention, Bestrafung und Resozialisierung in der Gesellschaft festlegt. Die Figur des Opfers hingegen bleibt in Vergessenheit, denn die Folgen und Spuren von Straftaten können nie vergessen werden. Ist es mit dieser Bestimmung jedoch gelungen, den Opfern mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, indem ein Mindestbetrag für die psychologische Behandlung festgelegt wurde? Und kann das Handeln der Richter einen Einfluss auf den Umgang mit diesen Fragen haben? Die dem Angeklagten garantierte Behandlung unter Achtung der Menschenwürde und die gerechte Entschädigung des Opfers und seiner Familienangehörigen, die einfach nur den Sonnenuntergang sehen wollen, stehen in Frage. Der Schrei des Opfers ist daher, dass sein Schmerz und seine Trauer bei der Festsetzung der Entschädigung schwer wiegen sollten, gemäß dem, was wir als integralen Garantismus bezeichnen.
Autorenporträt
T. Gomes Xavier: Jurist. Studium der Rechtswissenschaften an der Päpstlichen Katholischen Universität von Goiás (2014-2018). Ausgezeichnet für akademische Verdienste. Referendarin bei der Staatsanwaltschaft Goiás und am Bundesgerichtshof, beide im Bereich Strafrecht. Wissenschaftliche Initiativjustiz aus der Perspektive von John Rawls als Legitimator eines demokratischen Rechtsstaates.