1944/45 sind die "Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen" (RGZ) und die " Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen" (RGSt) kriegsbedingt unvollendet geblieben. Mit dem Bänden RGZ 173 und RGSt 78 wird die von den Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft betreute Urteilssammlung zu Ende geführt mit den Urteilen und Beschlüssen, welche die einzelnen Senate mit dem Vermerk: "Wird abgedruckt!" versehen haben. Die Edition gibt die Urteile vollständig wieder und basiert auf den Beständen der Bibliothek des Bundesgerichtshofs und des Bundesarchivs Berlin. Die Urteile und Beschlüsse dokumentieren die bis Kriegsende aufrecht erhaltene Urteilstätigkeit des Reichsgerichts. Außer zu den traditionellen Rechtsgebieten (Testaments-, Aktien-, Binnenschiffahrts-, Patent- und Warenzeichenrecht) enthält der RGZ-Band Entscheidungen zum Preisüberwachungs- und Reichserbhofrecht sowie zur Erbregelungsverordnung von 1944. Der RGSt-Band bringt neben den Urteilen zum überkommenen Strafrecht (Eides-, Sexualstraf- und Vermögensdelikte) auch zahlreiche Entscheidungen zu den ideologisch beeinflussten oder durch den Krieg bedingten Rechtsmaterien (Wirtschafts- und Preisstrafrecht, "Volksschädlinge", verschärfte Bestrafung der Abtreibung). Die Bände verschaffen insgesamt einen Überblick über die letzten rechtsdogmatischen Leistungen des Reichsgerichts und geben gleichzeitig einen zeithistorischen Einblick in die Rechtspraxis des Reichsgerichts in der Endzeit des Nationalsozialismus.