Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 2
Herausgegeben:Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft
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Produktdetails
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- Verlag: De Gruyter
- 1903.
- Seitenzahl: 488
- Erscheinungstermin: 14. Januar 1903
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 32mm
- Gewicht: 869g
- ISBN-13: 9783112600436
- ISBN-10: 3112600436
- Artikelnr.: 62911591
- Herstellerkennzeichnung
- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
- info@bod.de
- 040 53433511
- Verlag: De Gruyter
- 1903.
- Seitenzahl: 488
- Erscheinungstermin: 14. Januar 1903
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 32mm
- Gewicht: 869g
- ISBN-13: 9783112600436
- ISBN-10: 3112600436
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Frontmatter -- Inhalt -- 1. 1. Kann auf Grund einer mündlichen, neben einem in der Form des 8 313 Satzes 1 B.G.B. geschlossenen, aber durch Auflassung und Eintragung nicht vollzogenen Kaufvertrag vom Verkäufer gemachten Zusicherung gewisser Eigenschaften des verkauften Grundstückes von seiten des Käufers auf Wandelung geklagt werden, wenn jene Eigenschaften fehlen? B.G.B. 313. 125. 139. 462. 2. Liegt eine Zusicherung nur dann vor, wenn sie auf die Zukunft gerichtet ist? B.G.B. 459 Abs. 2. 463 -- 2. 1. Kann der Hypothekenschuldner sich dem eingetragenen Gläubiger gegenüber verpflichten, die Hypothek löschen zu lassen, sobald und soweit sie Eigentümergrundschuld werden sollte? B.G.B. 1163. 1179. 2, Unterschied zwischen Rücktritt vom Darlehnsvertrage und vorbehaltener vorzeitiger Zurückforderung des Darlehns. B.G.B. 346 flg. -- 3. Erfordernisse der Rechtswirksamkeit einer Zustellung im Enteignungsverfahren nach 39 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 in Verbindung mit den Vorschriften der Civilprozeßordnung a. F. -- 4. 1. Liegt ein Überbau im Sinne des 912 B.G.B. auch dann vor, wenn der Van sich über ein ganzes Nachbargrundstück erstreckt? 2. Können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch dann verneint werden, wenn der Bauende die Grenze wissentlich überschritten hat? -- 5. Kann von dem Käufer auf Grund des Vertragsverhältnisses neben der Wandelung auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer geltend gemacht werden? -- 6. Sind die auf Grund des 8 des preußischen Gesetzes vom 21. Juli 1852, betr. Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, ergangenen Entscheidungen der Disziplinär- und Verwaltungsbehörden über die Entziehung des Gehaltes für die Beurteilung der vor den Gerichten geltend gemachten Gehaltsansprüche maßgebend? Preuß. Gesetz vom 24. Mai 1861, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, 5 -- 7. Einwand des anders verabredeten als niedergeschriebenen Vertrages nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche -- 8. Darf der Richter eine Vorabentscheidung über den Grund des Klaganspruches erlaßen, ohne gleichzeitig eine eventuell vorgeschützte Ausrechnung-einrede zu erledigen, deren nähere tatsächliche Begründung trotz Aufforderung dazu unterblieben war? -- 9. 1. Sind die zu den Knappschaftkassen zu leistenden Beiträge des Werksbesitzers und der Arbeiter öffentliche Abgaben im Sinne des Gesetzes vom 18. Juni 1840/12. April 1882. Ist für die Klage auf Rückzahlung unter Vorbehalt gezahlter Knappschaftskassenbeiträge der ordentliche Rechtsweg eröffnet? Ist die Klage an die sechsmonatige Präklusivfrist des Gesetzes vom 24. Mai 1861 9 gebunden? 3. Verjährt die Rückforderungsklage des Werksbesitzers auch dann in der kurzen Frist des 5 des Gesetzes vom 18. Juni 1840/12. April 1882 wenn die Nichtentrichtung der demnächst zwangsweise eingeforderten Beiträge auf einem Verschulden des Werksbesitzers (die unterlassene Anmeldung der Arbeiter) beruhte? -- 10. Kann der Anspruch auf Rechnungslegung aus einem Gesellschaftsverhältnisse von dem Gesellschafter au einen Dritten übertragen werden? -- 11. Wechsel über Wettschuld. Zur Auslegung des 762 B.G.B. -- 12. 1. Ist das Recht aus einer vor dem 1. Januar 1900 im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenen Vormerkung zur Erhaltung des Rechtes auf Eintragung einer Hypothek ein Pfandrecht im Sinne des Art. 192 Einf.-Ges. zum B.G.B.? 2. Kanu die Umschreibung einer Vormerkung in eine Sicherungshypothek auf Grund eines für den persönlichen Anspruch erlangten endgültig vollstreckbaren Schuldtitels auch dann verlangt werden, wenn die Vormerkung auf Grund des 6 Abs. 3 des preußischen Zwangsvollstreckungsgesetzes vom 13. Juli 1883 eingetragen worden ist? 3. Ist, wenn mehrere Grundstücke mit der Vormerkung belastet sind, Umschreibung in eine Gesamtsicherungshypothek noch nach dem 1. Januar 1900 zulässig? 4. Bleibt im Falle der Veräußerung des belasteten Grundstückes der bisherige, persönlich verpflichtete
Frontmatter -- Inhalt -- 1. 1. Kann auf Grund einer mündlichen, neben einem in der Form des 8 313 Satzes 1 B.G.B. geschlossenen, aber durch Auflassung und Eintragung nicht vollzogenen Kaufvertrag vom Verkäufer gemachten Zusicherung gewisser Eigenschaften des verkauften Grundstückes von seiten des Käufers auf Wandelung geklagt werden, wenn jene Eigenschaften fehlen? B.G.B. 313. 125. 139. 462. 2. Liegt eine Zusicherung nur dann vor, wenn sie auf die Zukunft gerichtet ist? B.G.B. 459 Abs. 2. 463 -- 2. 1. Kann der Hypothekenschuldner sich dem eingetragenen Gläubiger gegenüber verpflichten, die Hypothek löschen zu lassen, sobald und soweit sie Eigentümergrundschuld werden sollte? B.G.B. 1163. 1179. 2, Unterschied zwischen Rücktritt vom Darlehnsvertrage und vorbehaltener vorzeitiger Zurückforderung des Darlehns. B.G.B. 346 flg. -- 3. Erfordernisse der Rechtswirksamkeit einer Zustellung im Enteignungsverfahren nach 39 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 in Verbindung mit den Vorschriften der Civilprozeßordnung a. F. -- 4. 1. Liegt ein Überbau im Sinne des 912 B.G.B. auch dann vor, wenn der Van sich über ein ganzes Nachbargrundstück erstreckt? 2. Können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch dann verneint werden, wenn der Bauende die Grenze wissentlich überschritten hat? -- 5. Kann von dem Käufer auf Grund des Vertragsverhältnisses neben der Wandelung auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer geltend gemacht werden? -- 6. Sind die auf Grund des 8 des preußischen Gesetzes vom 21. Juli 1852, betr. Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, ergangenen Entscheidungen der Disziplinär- und Verwaltungsbehörden über die Entziehung des Gehaltes für die Beurteilung der vor den Gerichten geltend gemachten Gehaltsansprüche maßgebend? Preuß. Gesetz vom 24. Mai 1861, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, 5 -- 7. Einwand des anders verabredeten als niedergeschriebenen Vertrages nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche -- 8. Darf der Richter eine Vorabentscheidung über den Grund des Klaganspruches erlaßen, ohne gleichzeitig eine eventuell vorgeschützte Ausrechnung-einrede zu erledigen, deren nähere tatsächliche Begründung trotz Aufforderung dazu unterblieben war? -- 9. 1. Sind die zu den Knappschaftkassen zu leistenden Beiträge des Werksbesitzers und der Arbeiter öffentliche Abgaben im Sinne des Gesetzes vom 18. Juni 1840/12. April 1882. Ist für die Klage auf Rückzahlung unter Vorbehalt gezahlter Knappschaftskassenbeiträge der ordentliche Rechtsweg eröffnet? Ist die Klage an die sechsmonatige Präklusivfrist des Gesetzes vom 24. Mai 1861 9 gebunden? 3. Verjährt die Rückforderungsklage des Werksbesitzers auch dann in der kurzen Frist des 5 des Gesetzes vom 18. Juni 1840/12. April 1882 wenn die Nichtentrichtung der demnächst zwangsweise eingeforderten Beiträge auf einem Verschulden des Werksbesitzers (die unterlassene Anmeldung der Arbeiter) beruhte? -- 10. Kann der Anspruch auf Rechnungslegung aus einem Gesellschaftsverhältnisse von dem Gesellschafter au einen Dritten übertragen werden? -- 11. Wechsel über Wettschuld. Zur Auslegung des 762 B.G.B. -- 12. 1. Ist das Recht aus einer vor dem 1. Januar 1900 im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenen Vormerkung zur Erhaltung des Rechtes auf Eintragung einer Hypothek ein Pfandrecht im Sinne des Art. 192 Einf.-Ges. zum B.G.B.? 2. Kanu die Umschreibung einer Vormerkung in eine Sicherungshypothek auf Grund eines für den persönlichen Anspruch erlangten endgültig vollstreckbaren Schuldtitels auch dann verlangt werden, wenn die Vormerkung auf Grund des 6 Abs. 3 des preußischen Zwangsvollstreckungsgesetzes vom 13. Juli 1883 eingetragen worden ist? 3. Ist, wenn mehrere Grundstücke mit der Vormerkung belastet sind, Umschreibung in eine Gesamtsicherungshypothek noch nach dem 1. Januar 1900 zulässig? 4. Bleibt im Falle der Veräußerung des belasteten Grundstückes der bisherige, persönlich verpflichtete